Gewährleistung ja oder nein

Guten Tag zusammen,
ich interessiere mich für die Gewährleistungsgarantie.

Frau Rosa kauft im Februar 2012 eine Nähmaschine bei einem Händler. Garantie auf die Nähmaschine beträgt 3 Jahre. Bereits im Oktober 2012 musste sie eingeschickt werden zur Reperatur. Dann im Februar 2014 erscheint wieder das selbe Fehlerbild - also wurde sie wieder eingeschickt - die Reparatur dauerte 6 Wochen - dann kam sie zurück - und hatte direkt ein anderen Fehler. Somit wurde sie direkt wieder zurück geschickt und Frau Rosa hatte ihre Nähmaschine weitere 10 Wochen nicht!!

Als sie dann zurück kam läuft sie wieder nicht einwandfrei. Sie lässt Stiche aus wenn die Nadel ganz links steht.

Der Händler ist bereit, die Nähmaschine in Zahlung zu nehmen wenn Frau Rosa eine neue bei ihm kauft. Allerdings zahlt er ihr nicht den vollen Kaufpreis dafür.

Zudem möchte Frau Rosa keine neue Nähmaschine beim Händler kaufen.

Ist der Händler den dazu verpflichtet die Nähmaschine zurück zu nehmen und den vollen Kaufpreis zurück zu bezahlen?

Ich wäre über Antworten sehr dankbar!!

Liebe Grüße

was steht den in den garantie bedingungen?

Hallo,

in diesem Fall würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher ob man das evtl. nur innerhalb von 2 Jahren nach Lieferung kann.
Aber da wären ja dann noch die vergeblichen Rep. Versuche und die Zeit in der Du über die Maschine nicht verfügen konntest. Erkläre dem Verkäufer schriftlich sofort, dass Du auf Grund der vielfältigen Mängel und ergenislosen Rep. Versuche mit sofortiger Wirkung vom Kaufvertrag zurücktrittst.
Er möge Dir den Kaufpreis auf Dein Konto überweisen oder auszahlen und bekommt dann die fehlerbehaftete Maschine zurück.
Eine Verpflichtung eine neue Maschine zu kaufen gibt es für Dich nicht.

Gruss

W:A:

in diesem Fall würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten.

oje.
wenn man so gar keine ahnung hat…

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was steht den in den garantie bedingungen?

wer ist denn der garantiegeber?

ich interessiere mich für die Gewährleistungsgarantie.

garantie und sachmangelhaftung sind zwei völlig verschiedene dinge. lies mal die faq:1152 zu diesem thema.

Frau Rosa kauft im Februar 2012 eine Nähmaschine bei einem
Händler. Garantie auf die Nähmaschine beträgt 3 Jahre.

vermutlich eine garantie vom hersteller, nicht vom händler?

Ist der Händler den dazu verpflichtet die Nähmaschine zurück
zu nehmen und den vollen Kaufpreis zurück zu bezahlen?

nein, behaupte ich jetzt einfach mal.
aus der sachmangelhaftung ergibt sich dieser anspruch nicht, denn die bezieht sich ausschließlich auf sachmängel, die bereits zum zeitpunkt des kaufs vorliegen - da hat die maschine aber funktioniert. dass ein sachmangel schon damals vorlag müsste der kunde zudem beweisen. und das auch innerhalb der frist von 2 jahren ab kaufdatum, die auch schon abgelaufen ist.
von einer garantie, die den verkäufer zur rücknahme gegen volle kostenerstattung zwingt, habe ich noch nie gehört. im normalfall ist der hersteller der garantiegeber, und der garantiert meist nur eine funktion des gerätes für die zeit der garantie, oft auch mit mehr oder weniger großen einschränkungen. ob hier ein ziemlich unwahrscheinlicher anderer fall vorliegt, ergäbe sich allein aus den garantiebedingungen, die wir nicht kennen. weshalb gm auch zu recht danach gefragt hat.

dass der händler die maschine in zahlung nimmt, ist eher reine kulanz. entweder man nimmt sein angebot an oder gibt das defekte gerät bei einem anderen händler in zahlung - wenn man einen findet.

Tasächlich war der Händler bereits im ersten Reklamationsfall n. § 476 BGB Beweislastumkehr von seiner Nacherfüllungspflicht aus Sachmängelhaftung befreit.

Frau Rosa kann sich also weiterhin an den Hersteller wenden und dessen 3-Jahres-Garantie noch wenige Monate in Anspruch nehmen oder auf das kulante Angebot des Händlers, das unzuverlässige Modell in Zahlung zu geben, um dort eine Maschine - etwa eines anderen Herstellers - zu erwerben, zurückgreifen.

G imager

auch das steht in den Bedingungen, nach Sachverhalt gibt es eine 3 Jährige Garantie