Gewährleistung KFZ-Kauf ohne Vertrag

Hallo,

wie ist Ihre Meinung dazu?

Verkäufer, eine Privatperson, der nebenbei des Öfteren gebrauchte Fahrzeuge aufbereitet und danach verkauft.

Käufer ebenfalls eine Privatperson.

Es wurde von diesem Verkäufer jetzt ein Auto verkauft. Beide Parteien haben auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet. Per Handschlag wurde der Vertrag geschlossen.

Nach 2 Monaten hat der Käufer jetzt einen Unfall, wo er wegen eines Defekts an der Lenkung (Lenkstange gebrochen) von der Straße abgekommen ist und sich mehrfach überschlagen hat. Auto ist Totalschaden, Käufer und Beifahrer „nur“ leicht verletzt.

Hat der Verkäufer hier trotzdem eine Gewährleistungspflicht, da kein schriftlicher Kaufvertrag existiert?

Vielen Dank

Hallo,

wie ist Ihre Meinung dazu?

Verkäufer, eine Privatperson, der nebenbei des Öfteren
gebrauchte Fahrzeuge aufbereitet und danach verkauft.

Käufer ebenfalls eine Privatperson.

Da könnte man Zweifel bekommen, ob der Verkäufer nicht doch mit Gewinnabsciht handelt.

Es wurde von diesem Verkäufer jetzt ein Auto verkauft. Beide
Parteien haben auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet.
Per Handschlag wurde der Vertrag geschlossen.

Och wie schade.
Wurde denn nun eine Sachmängelhaftung ausgeschlossen?
Das geht auch mündlich, wenngleich deutlich schlechter beweisbar.

Nach 2 Monaten hat der Käufer jetzt einen Unfall, wo er wegen
eines Defekts an der Lenkung (Lenkstange gebrochen) von der
Straße abgekommen ist und sich mehrfach überschlagen hat.

Ich kenne mich nicht so mit Fahrzeugen aus, aber wenn man einen Anspruch aus Sachmängelhaftung geltend machen will, dann sind zwei Dinge nötig:

  1. Sachmängelhaftung darf nicht wirksam ausgeschlossen sein
  2. Sachmangel muss vorliegen

Wenn ein Defekt an der Lenkanlage bei einem 10 Jahre alten BMW 750i nach 240.000km auftritt, dann ist das Verschleiß (sagt das AG Neukölln, Az. 18 C 114/04 SVR 2004, 431).

(Es gibt noch den sehr theoretischen Weg, dass man beweisen kann, dass der Vk den Mangel kannte und bewusst verschwiegen hat.)