Hallo,
ich habe im September 2010 eine Jeans für 70€ gekauft. Eine Woche später habe ich sie gegen eine andere (kleinere) Größe umgetauscht. Dieser Umtausch wurde auf dem Kassenzettel vermerkt.
Mitte Dezember bemerkte ich, dass der Jeansstoff neben der Knopfleiste dünn wird und ein Loch zu sehen war. Ich brachte die Jeans in das Geschäft. Der Verkäufer sagte, das käme von der Waschung. Außerdem sei die Jeans ja bereits am Hosensaum genäht. Diese Tatsache ist korrekt (kam vom tragen ohne Schuhe in der Wohnung, da Jeans ohne Schuhe zu lang), aber hatte ja nichts mit dem Loch neben der Knopfleiste zu tun. Der Verkäufer bot an, die Jeans (ausnahmsweise!) auf seine Kosten nähen zu lassen.
Ich war damit einverstanden und holte die Jeans eine Woche später ab. Das Loch wurde gestopft und der Verkäufer sagte, weitere Löcher würde er nicht mehr auf seine Kosten reparieren. Die Reparatur wurde auf dem Kassenzettel vermerkt.
Jetzt bemerkte ich, dass der Jeansstoff nun unter dem Bund und an einer anderen Stelle an der Knopfleiste dünn wird und fast Löcher zu sehen sind.
Bin mit der Jeans erneut in das Geschäft. Der Verkäufer zeigt sich uneinsichtig und sagt es wäre kein Materialfehler sondern normale Abnutzung. Er konnte mir keine annehmbare Lösung anbieten.
Selbstverständlich habe ich die Jeans auch getragen. Das steht außer Frage. Deshalb habe ich sie mir ja gekauft. Mir geht es auch nicht um eine beginnende Abnutzung an den Taschen o.ä., sondern um die Löcher an den anderen Stellen. Ich bin der Meinung, eine Jeans sollte länger als 3 Monate halten.
Die Paragraphen im BGB habe ich gefunden. Denke Sachmängelhaftung trifft es ganz gut.
Ist eine erneute Nachbesserung angebracht?
Bedeutet Nachbesserung auch ein erneutes Nähen? Nach dem ersten Nähen ist bei genauer Betrachtung das gestopfte Loch durchaus zu sehen. Habe ich Anspruch auf Ersatz oder das Geld? Wie würdet ihr vorgehen?
Danke für mögliche Einschätzungen!
Hallo,
leider herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Defekt auf einen Mangel und nicht etwa Abnutzung, Fehlgebrauch etc. zurückzuführen ist liegt ebenso beim Käufer wie die Beweislast, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Es ist also letztendlich eine Beweisfrage ob man seine Ansprüche durchsetzen kann. Da die Beweislast beim Käufer liegt - in der Realität endet das dann mit einem Sachverständigengutachten vor Gericht - ist ein solcher Rechtsstreit mit einem sehr hohen Kostenrisiko verbunden. Das sollte man in Anbetracht des recht geringen Streitwertes berücksichtigen. Verliert man so einen Rechtsstreit, kann das Kosten in vierstelliger Höhe bedeuten.
Gruß
S.J.
ich habe im September 2010 eine Jeans für 70€ gekauft. Eine
Woche später habe ich sie gegen eine andere (kleinere) Größe
umgetauscht. Dieser Umtausch wurde auf dem Kassenzettel
vermerkt.
Mitte Dezember bemerkte ich, dass der Jeansstoff neben der
Knopfleiste dünn wird und ein Loch zu sehen war. Ich brachte
die Jeans in das Geschäft. Der Verkäufer sagte, das käme von
der Waschung. Außerdem sei die Jeans ja bereits am Hosensaum
genäht. Diese Tatsache ist korrekt (kam vom tragen ohne Schuhe
in der Wohnung, da Jeans ohne Schuhe zu lang), aber hatte ja
nichts mit dem Loch neben der Knopfleiste zu tun. Der
Verkäufer bot an, die Jeans (ausnahmsweise!) auf seine Kosten
nähen zu lassen.
Ich war damit einverstanden und holte die Jeans eine Woche
später ab. Das Loch wurde gestopft und der Verkäufer sagte,
weitere Löcher würde er nicht mehr auf seine Kosten
reparieren. Die Reparatur wurde auf dem Kassenzettel vermerkt.
Jetzt bemerkte ich, dass der Jeansstoff nun unter dem Bund und
an einer anderen Stelle an der Knopfleiste dünn wird und fast
Löcher zu sehen sind.
Bin mit der Jeans erneut in das Geschäft. Der Verkäufer zeigt
sich uneinsichtig und sagt es wäre kein Materialfehler sondern
normale Abnutzung. Er konnte mir keine annehmbare Lösung
anbieten.
Selbstverständlich habe ich die Jeans auch getragen. Das steht
außer Frage. Deshalb habe ich sie mir ja gekauft. Mir geht es
auch nicht um eine beginnende Abnutzung an den Taschen o.ä.,
sondern um die Löcher an den anderen Stellen. Ich bin der
Meinung, eine Jeans sollte länger als 3 Monate halten.
Die Paragraphen im BGB habe ich gefunden. Denke
Sachmängelhaftung trifft es ganz gut.
Ist eine erneute Nachbesserung angebracht?
Bedeutet Nachbesserung auch ein erneutes Nähen? Nach dem
ersten Nähen ist bei genauer Betrachtung das gestopfte Loch
durchaus zu sehen. Habe ich Anspruch auf Ersatz oder das Geld?
Wie würdet ihr vorgehen?
Danke für mögliche Einschätzungen!
Danke für die schnelle Antwort!
Grob habe ich das auch so verstanden, aber in den ersten 6 Monaten gilt doch eine Beweislastumkehr? Also der Verkäufer muss doch nachweisen, dass der Mangel bei Verkauf nicht vorlag? Oder?
Danke!
Hallo,
Grob habe ich das auch so verstanden, aber in den ersten 6
Monaten gilt doch eine Beweislastumkehr? Also der Verkäufer
muss doch nachweisen, dass der Mangel bei Verkauf nicht
vorlag? Oder?
da unterliegst Du einem verbreiteten Irrtum: Ich schrieb " Die Beweislast, dass ein Defekt auf einen Mangel und nicht etwa Abnutzung, Fehlgebrauch etc. zurückzuführen ist liegt ebenso beim Käufer wie die Beweislast, dass dieser Mangel bereits bei Übergabe bestand."
Man kann nicht einfach unterstellen, dass jeder Defekt ein Sachmangel ist. Defekte können auch durch anderen Faktoren wie Abnutzung, Missbrauch, falsche Pflege usw. verursacht sein. Streng genommen, ist das sogar wahrscheinlicher, als dass diese auf einem Mangel beruhen.
Wenn ich nun also Gewährleistungsansprüche stelle, weil mir die Hosennaht geplatzt ist, dann muss ich beweisen, dass z.B. ungeeignetes, weil nicht ausreichend rissfestes Garn oder eine ungeeignete Nähmethode ursächlich ist und nicht etwa der Umstand, dass ich zu fett bin oder die Hose zu heiß und mit Sagrotan gewaschen habe. Kann ich das beweisen, dann - und nur dann - kommt die Beweislastumkehr zum tragen.
Gruß
S.J.