Gewährleistung lebende Tiere

Hallo!

Wenn jemand sich ein Tier kauft und ein paar Tage später ist es tot oder krank, welche Ansprüche hat er? Wo steht es im Gesetz? Wie ist allgemein die Gewährleistung bei lebenden Tieren? Wird bei den verschiedenen Tierarten noch einmal unterschieden ( Fische, Katzen…)?

Vielen Dank

Tara

Hi ein Tier ist eine Sache, also gilt die ganz normale Sachmagelhaftung.

Allerdings gibt es dazu einige Richtersprüche, die die Haftung bei Tieren Teilweisse verwässern, da es sehr schwer nachzuweisen ist, ob es nicht an falsche Haltungs- oder Transportbedingugen lag.

cu

Hi ein Tier ist eine Sache,

Sie waren mal Sachen, jetzt sind sie es nicht mehr, §90 BGB. :smile: Die Unterscheidung ist wohl primär ethisch, denn sie werden Sachen gleichgestellt, es gelten aber weitere Vorschriften.

Hier äußert sich ein Anwalt dazu, vor allem zur Sachmängelhäftung:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Welpenverkauf__f1782…

Kurz: Z.B. bei Erbkrankheiten, die nicht typisch für eine Rasse sind, liegt ein (verdeckter) Sachmangel vor und man kann z.B. den Kaufpreis zurück verlangen.

Hallo,

Allerdings gibt es dazu einige Richtersprüche, die die Haftung
bei Tieren Teilweisse verwässern, da es sehr schwer
nachzuweisen ist, ob es nicht an falsche Haltungs- oder
Transportbedingugen lag.

na ja, das mag deine Interpretation sein. Anspruchsgrundlage ist immer die Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang. Somit stellt sich stets und immer die Frage, ob ein Anspruch, der nach Gefahrübergang geltend gemacht wird, auf einen bei Gefahrübergang schon bestandenen Sachmangel oder falsche Haltung, Bedienung, Pflege, Lagerung usw. beruht.

Da macht es keinen Unterschied ob die Giraffe krepiert oder der Motor des VW Golf platzt. Die Rechtslage ist identisch.

Gruß

S.J.