Gewährleistung Mängel am Rad

Hallo zusammen,

mich beschäftigt eben ein sehr ärgerlicher, natürlich hier rein fiktiv geschilderter, Fall. Über jegliche Info hierzu würde ich mich freuen, vielleicht kann ja jemand eine Einschätzung abgeben:

Eine Person kauft ein neues Rad einer deutschen Qualitätsmarke (Diamant) beim Fachhändler. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass das Rad in der Stadt (Flachland) täglich für alle Wege genutzt wird sowie dass damit größere Touren, auch mit Gepäck, gefahren werden.
Ein Rad, dass der Person gefiel, fand sich schnell. Es besitzt eine Rollenbremse. Darauf angesprochen, worin sich die Rollenbremse denn von gewöhnlichen Bremsen (V-Brake, Scheibenbremse) unterscheide, kam die Antwort, dass sie super wartungsarm sei (korrekt, aber unvollständig: die Rollenbremse hat eine deutlich geringere Bremswirkung und ist für den Einsatz über’s Flachland hinaus ungeeignet). Der Hergang des Verkaufsgespräches kann durch eine weitere anwesende Person bezeugt werden.
Das Rad wurde gekauft und seitdem regelmäßig gefahren.

Nun weist das Rad gravierende Mängel auf, die nach einer Expertenaussage auf falsche Konzeption zurückzuführen sind. Zum Einen sind bereits jetzt die Felgen völlig hinüber und müssen ausgetauscht werden. Der Experte zeigte eine am Hinterrad viel zu niedrige Speichenspannung auf, auf die die starke Abnutzung der hinteren Felge zurückzuführen sei. Vorne sei es besser, aber auch nicht ausreichend, weswegen auch diese Felge in Kürze auszutauschen sei. Insgesamt seien laut Experte diese Felgen von extrem schlechter Qualität und eine so schnelle Abnutzung sei zu erwarten. (Kurze Info: der Experte riet zur Reklamation beim anderen Fachhändler, hat also von seiner Aussage selber nichts).
Zweiter viel schlimmerer Mangel: die Rollenbremse sei in ihrer Bremswirkung für das Rad, in dem sie verbaut ist, völlig unterdimensioniert. Zudem wurde ja beim Verkaufsgespräch darauf hingewiesen, dass ein tourentaugliches Rad benötigt wird. Auch für diesen Einsatzzweck ist die Rollenbremse nicht geeignet. Bereits auf der ersten Tour überhitzte diese wegen Überbeanspruchung (Einsatz im Erzgebirgs-Vorland, also noch nichtmal Mittelgebirge, und reiner Straßeneinsatz, also auch völlig „normales“ Gelände) und hat infolgedessen nunmehr kaum noch Bremswirkung, ist also schlicht kaputt.

Nun sollen diese Mängel reklamiert werden. Kaufdatum liegt etwas weniger als 6 Monate zurück, die Beweislast liegt also noch beim Verkäufer.

Fragen:
Ist die zu starke Beanspruchung der Felgen hinreichend, um diese zu reklamieren oder ist das normale Abnutzung? Insbesondere stellt sich die Frage bei der vorderen Felge, da dort die Speichenspannung grade mal so als ausreichend gelten könnte.

Kann eine Trommelbremse mit mittlerer Bremswirkung in einem Tourenrad als unterdimensioniert angesehen werden (= Schuld des Herstellers) oder kann die Beratung als mangelhaft betrachtet werden (=Schuld des Verkäufers) oder beides? Wie argumentierte die reklamierende Person am besten?

Der Käufer hätte nun sehr gerne eine ausreichend dimensionierte Bremse. Kann man argumentieren, dass für den Einsatzzweck nicht geeignete Bauteile zum Einsatz kamen, und auf Wandlung in für den Einsatzzweck geeignete Bauteile bestehen (= eine Trommelbremse mit besser Bremswirkung?)

Und, sollte letzteres nicht klappen: kann man darauf bestehen, dass eine teurere und bessere Trommelbremse eingebaut wird und man nur den Aufpreis tragen muss?

Könnte man gar argumentieren, dass der Verkäufer ein für den geschilderten Einsatzzweck ungeeignetes Rad verkauft hat? Ein anderes Bremssystem ist vermutlich nicht nachrüstbar (fehlende Befestigungsmöglichkeit am Rahmen), und mit einer Rollenbremse wird das Rad immer nur eingeschränkt tourentauglich sein. Könnte man also die Wandlung des Rades in ein geeignetes fordern? Ich vermute nicht, aber wäre an einer fundierteren Einschätzung als der meinen interessiert.

Für eine kurze Einschätzung des Sachverhalts bzw. zu den Fragen wäre ich sehr sehr dankbar!

Vielen Dank im Voraus für die Mühe!

Inka

PS: es sei der Form halber darauf hingewiesen, dass dieser fiktive Sachverhalt mit meinem Thema im Radforum selbstverständlich nichts zu tun hat.

hall.

Ein Rad, dass der Person gefiel, fand sich schnell. Es besitzt
eine Rollenbremse.

Kann eine Trommelbremse mit mittlerer Bremswirkung in einem
Tourenrad als unterdimensioniert angesehen werden

was denn? rollen- oder trommelbremse?
ich hatte mal ein tourenrad mit zwei trommelbremsen. die funktionierten jahrelang sehr gut.

Könnte man gar argumentieren, dass der Verkäufer ein für den
geschilderten Einsatzzweck ungeeignetes Rad verkauft hat?

bietet denn der hersteller das rad als „tourenrad“ an?

Ein
anderes Bremssystem ist vermutlich nicht nachrüstbar (fehlende
Befestigungsmöglichkeit am Rahmen), und mit einer Rollenbremse
wird das Rad immer nur eingeschränkt tourentauglich sein.

die StVZO macht leider nur vage vorschriften, wie „gut“ eine bremse in ihrer wirkung sein muß: „Als ausreichende Bremse gilt jede am Fahrzeug fest angebrachte Einrichtung, welche die Geschwindigkeit des Fahrzeugs zu vermindern und das Fahrzeug festzustellen vermag.“

ein sachmangel dürfte also allenfalls bezüglich der felgen vorliegen. die felge eines rades hält bei „normalem“ gebrauch ein fahrradleben lang.

gruß

michael

Sorry - Rollenbremse
Hi Michael,

danke für die schnelle Antwort und sorry für die Verwirrung: es geht um eine Rollenbremse am Hinterrad als einzige Bremse am Rad.

Eine ausreichende Bremswirkung scheint nach der Definition nicht gegeben: bei einer Abfahrt (geschätzte Steigung um die 15%) auf einer öffentlichen Straße vermochten die Bremsen das Rad (damals 1 Monat alt) nicht festzustellen. Infolge der Überhitzung ist die Bremse nun außerdem kaputt (laut Fachmann). Bremswirkung aktuell: Auf dem Montageständer konnte man bei gezogener Bremse mit bloßer Armkraft die Pedale weiter drehen.
Also doch ein Sachmangel?

Der Hersteller verkauft das Rad als „Trekking“, siehe http://www.diamantrad.com/modelle-2013/trekking/opal/
Der Verkäufer bietet das Rad online mit dem Herstellertext an („Aluminium-Trekkingrahmen“). Gekauft wurde es laut Verkaufsgespräch als Trekkingrad. Wie gesagt war tourentauglichkeit vom Käufer als Anforderung vorgegeben.
Ändert das was an der Einschätzung?

Gruß,
Inka

hallo.

danke für die schnelle Antwort und sorry für die Verwirrung:
es geht um eine Rollenbremse am Hinterrad als einzige Bremse
am Rad.

du meinst sicher "als einzige bremse am hinter rad?

Eine ausreichende Bremswirkung scheint nach der Definition
nicht gegeben: bei einer Abfahrt (geschätzte Steigung um die
15%) auf einer öffentlichen Straße vermochten die Bremsen das
Rad (damals 1 Monat alt) nicht festzustellen. Infolge der
Überhitzung ist die Bremse nun außerdem kaputt (laut
Fachmann). Bremswirkung aktuell: Auf dem Montageständer konnte
man bei gezogener Bremse mit bloßer Armkraft die Pedale weiter
drehen.
Also doch ein Sachmangel?

der hersteller muß das fahrrad nicht auf alle eventualitäten hin konstruieren.
eine lange, steile abfahrt, auf der ständig gebremst werden muß, stellt schon einen extremfall dar.
der fahrer hätte ja abwechselnd hinter- und vorderradbremse betätigen können.
was steht dazu in der bedienungsanleitung?

Der Hersteller verkauft das Rad als „Trekking“, siehe
http://www.diamantrad.com/modelle-2013/trekking/opal/
Der Verkäufer bietet das Rad online mit dem Herstellertext an
(„Aluminium-Trekkingrahmen“). Gekauft wurde es laut
Verkaufsgespräch als Trekkingrad. Wie gesagt war
tourentauglichkeit vom Käufer als Anforderung vorgegeben.
Ändert das was an der Einschätzung?

nein. wäre nur die frage gewesen, ob der händler evtl. ein „cityrad“ verkauft hat, obwohl der kunde ein „trekkingrad“ haben wollte.

gruß

michael

Hallo,
D:frowning:korrekt, aber unvollständig: die Rollenbremse

hat eine deutlich geringere Bremswirkung und ist für den
Einsatz über’s Flachland hinaus ungeeignet).

Das ist laut http://de.wikipedia.org/wiki/Rollenbremse#Rollenbremse völlig falsch. Und es muss auch falsch sein, sonst bekäme das Rad gar keine Straßenzulassung.

Abnutzung ist ebenfalls kein Grund für Sachmangelhaftung, es gibt keine Mindesthaltbarkeit. Zumal der Käufer beweisen müsste, dass die Speichen von Anfang an zu locker waren.

Bereits auf der ersten Tour überhitzte diese wegen
Überbeanspruchung (Einsatz im Erzgebirgs-Vorland, also noch
nichtmal Mittelgebirge, und reiner Straßeneinsatz, also auch
völlig „normales“ Gelände) und hat infolgedessen nunmehr kaum
noch Bremswirkung, ist also schlicht kaputt.

Für ein Überlasten der Bremse beim Berabfahren ist der Nutzer verantwortlich. Man muss halt ausreichend Pausen machen. Das passiert Dir bei JEDEM Auto ebenfalls.
Zudem widersprichst Du Dir damit selber: wenn sie nicht bremst, kann sie auch nicht überhitzen.

Nun sollen diese Mängel reklamiert werden. Kaufdatum liegt
etwas weniger als 6 Monate zurück, die Beweislast liegt also
noch beim Verkäufer.

Falsch. Erstmal mus der KÄUFER beweisen, dass es sich um einen Sachmangel handelt. Den kann ich nicht erkennen.

Aber: ianal.
Gruß
Testare_

du meinst sicher "als einzige bremse am hinter rad?

Ja, meinte ich :smile:

der hersteller muß das fahrrad nicht auf alle eventualitäten
hin konstruieren.
eine lange, steile abfahrt, auf der ständig gebremst werden
muß, stellt schon einen extremfall dar.

Echt jetzt? Es geht konkret um eine Abfahrt von nichtmal 1 Min. Dauer. Ich hielte das jetzt für bestimmungsgemäßen Gebrauch, zumal die Abfahrt nach wenigen Sekunden ja schon vorbei war, da der Fahrer aufgrund nicht ausreichender Bremswirkung einen Not-Stopp einlegte (Füße…) und anschließend runter geschoben hat. Es geht also tatsächlich darum, dass die Bremse entweder durch kurzen Gebrauch (

Hi Testare,

Das ist laut
http://de.wikipedia.org/wiki/Rollenbremse#Rollenbremse völlig
falsch. Und es muss auch falsch sein, sonst bekäme das Rad gar
keine Straßenzulassung.

Allgemein ist eine Rollenbremse erstmal in der Lage, ein Rad zum Stehen zu bringen. Also bekommt das Rad eine Straßenzulassung. Bei Wikipedia, und in fachlich versierteren Veröffentlichungen sowieso, ist nachzulesen, dass die Bremswirkung der Rollenbremse (siehe Rücktritt) verglichen mit der von V-Brakes oder Scheibenbremsen eine deutlich geringere Bremskraft hat und für eine Belastung über ein gewisses Maß hinaus dann nicht mehr geeignet ist. Und dieses Maß ist meiner Meinung nach bei völlig normalem Gebrauch entstanden, siehe weiter:

Abnutzung ist ebenfalls kein Grund für Sachmangelhaftung, es
gibt keine Mindesthaltbarkeit. Zumal der Käufer beweisen
müsste, dass die Speichen von Anfang an zu locker waren.

Speichenspannung lässt nicht in einem solchen Maß nach, es ist also wahrscheinlich, dass ein unabhängiger Fachmann den Sachverhalt entsprechend bewertet.

Bereits auf der ersten Tour überhitzte diese wegen
Überbeanspruchung (Einsatz im Erzgebirgs-Vorland, also noch
nichtmal Mittelgebirge, und reiner Straßeneinsatz, also auch
völlig „normales“ Gelände) und hat infolgedessen nunmehr kaum
noch Bremswirkung, ist also schlicht kaputt.

Für ein Überlasten der Bremse beim Berabfahren ist der Nutzer
verantwortlich. Man muss halt ausreichend Pausen machen. Das
passiert Dir bei JEDEM Auto ebenfalls.

Es geht um eine Belastung von geschätzt

Servus,

dieses:

Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne überhitzte die Bremse derart, dass sie
offenbar dauerhaft Schaden genommen hat.

ist eine neue Information, die wichtig ist: Mit einem neuen Bremsbelag ist der „dauerhafte Schaden“ also zu beheben. Um mehr als einen Austausch des Belages kann es also kaum gehen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder
- hat die Rücktrittbremse von seinem Hercules Hobby meistens neu belegen lassen müssen, wenn er am Donautal unterwegs gewesen war -

Hi!

Mit einem neuen
Bremsbelag ist der „dauerhafte Schaden“ also zu beheben. Um
mehr als einen Austausch des Belages kann es also kaum gehen.

Dies wiederum ist für mich eine neue Info. Also allein der Umstand, dass das möglich ist. Welche Kosten kommen denn da in etwa auf einen zu für so eine Neubelegung?

Bleibt der Umstand, dass die Rollenbremse für den beabsichtigten und kommunizierten Einsatzzweck nicht geeignet ist. (Jedesmal nach einer Tour den Belag austauschen zu müssen ist ja bei einer als extrem wartungsarm verkauften Bremse jetzt nicht so der Hit…) Dass das deutlich schwieriger anzubringen ist als ein Sachmangel ist mir bewusst. Gibt es denn so etwas wie eine Haftung für die Beratung vom Fachmann? Eigentlich sollte man sich auf dessen Hinweise ja schon verlassen können müssen.

Schöne Grüße

Zurück!
Inka

Hallo Inka,

da weiß ich nicht, was sowas kostet - das letzte Rad mit Rücktrittbremse habe ich bloß auf ebenen Strecken benutzt, bis es mir zu meinem großen Leidwesen geklaut wurde (es hatte noch eine richtige Fichtel&Sachs Torpedo-Dreigangnabe, nicht so ein SRAM-Spielzeug, außerdem alles aus Metall: Tretlager Metall, Schaltungskette Metall usw. usw.).

Wie auch immer - hier geht der Fall meines Erachtens von Gewährleistung weg in Richtung Kulanz, alldieweil der Händler, der das Radel verkauft hat, vermutlich ein Diamant-Vertragshändler ist, und schon Wert darauf legen könnte, dass Diamant nicht als billiges Rad mit billigen Komponenten (das es ist) bekannt wird, sondern als „hochwertiges Markenrad“ (das es sein möchte).

Wie auch immer: Das Teuerste an dem Austausch des Bremsbelages dürfte die Arbeitszeit sein - und ein Händler, der sich ein paar Gedanken zur Reputation der Marke „Diamant“ macht, sollte diese Arbeitszeit ohne weiteres fer umme aufbringen.

Nebenbei: Der Begriff „Trekking“ bezieht sich eher auf die Rahmengeometrie als auf die Einsatzmöglichkeiten; als „Trekkingräder“ noch „Reiseräder“ hießen, war das deutlicher. Von daher kann es schon sein, dass ein „Trekkingrad“ unter Gepäck nicht mehr als 10…13 % Gefälle packt, was halt auf Straßen so üblich ist. Da gibt es Leute, die sich bloß deswegen Scheibenbremsen zulegen, weil sie ab und zu von der Grünhütte nach Bad Wildbad hinunter fahren.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

Innerhalb dieser kurzen Zeitspanne überhitzte die Bremse derart, dass sie
offenbar dauerhaft Schaden genommen hat.

ist eine neue Information, die wichtig ist: Mit einem neuen
Bremsbelag ist der „dauerhafte Schaden“ also zu beheben. Um
mehr als einen Austausch des Belages kann es also kaum gehen.

Kurzer technischer Einwurf, eine Rollenbremse hat keinen Bremsbelag, da reibt eine Metallrolle in/am Nabengehäuse. Ein Austausch eines Belages ist also nicht möglich. Darum wird sie auch als wartungsfreie Bremse vermarktet, die Bremsleistung ist aber schwächer als bei anderen Typen.

Grüße,
.L

Hi

Nun sollen diese Mängel reklamiert werden. Kaufdatum liegt
etwas weniger als 6 Monate zurück, die Beweislast liegt also
noch beim Verkäufer.

Falsch. Erstmal mus der KÄUFER beweisen, dass es sich um einen
Sachmangel handelt. Den kann ich nicht erkennen.

Ne Bremse die das Rad nicht zum stehen bringt nennt du keinen Sachmangel? Is ja egal wie schwammig die Bremse reagiert aber das Rad zum stehen bringen muss sie. Wenigstens doch in Kombi mit der Vorderradbremse bei Gefälle.

Was die Bremswirkung angeht, da scheiden sich die Erfahrungen aber drastisch: http://www.pedelecforum.de/forum/showthread.php?1007…

Liest sich eher nach Fehlentwicklung anstatt Weiterentwicklung der Rücktrittsbremse :confused:

http://de.fahrrad.wikia.com/wiki/Bremsen_%28Fahrradt… igitt

MfG
Lilly

Hallo,

Falsch. Erstmal mus der KÄUFER beweisen, dass es sich um einen
Sachmangel handelt. Den kann ich nicht erkennen.

Ne Bremse die das Rad nicht zum stehen bringt nennt du keinen
Sachmangel?

Nein. Es ist ein Mangel, kein Sachmangel. Schau mal, was man unter Sachmangel versteht: http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html
Die Posterin hat doch selber geschrieben, dass sie die Bremse bei einer Bergabfahrt überhitzt und damit zerstört hat. Und das Überhitzen setzt voraus, dass die bremse funktionierte - Bremsen, die nicht funktionieren, überhitzen nämlich nicht.

Wenn Du die neue Kaffeetasse runterwirfst und das Ding in tausend Scherben zerspringt, ist das dann Deiner Meinung nach ein Sachmangel, weil der Kaffee jetzt immer rausläuft?

Was die Bremswirkung angeht, da scheiden sich die Erfahrungen
aber drastisch:
http://www.pedelecforum.de/forum/showthread.php?1007…

schön. Und die Erfahrungen und Meinungen und Behauptungen irgendwelcher Leute in irgendwelchen Foren (zum Beispiel meine) sind dann der Beweis? Für was? Und warum genau darf ich nicht die Meinung von ‚ibond‘ dabei vorrangig berücksichtigen? Weil Du eine andere hast?

Liest sich eher nach Fehlentwicklung anstatt Weiterentwicklung
der Rücktrittsbremse :confused:

Rücktrittbremsen haben durchaus ihre Vorteile. Rollenbremsen sind GENAU DAS GLEICHE mit einer anderen Betätigung. Und damit auch mit den selben Vor- und Nachteilen was die Wirkung anlangt.

igitt

Du urteilst ein wenig vorschnell. Denk nochmal drüber nach.
Gruß
Testare_

Hallo,

Bei Wikipedia, und in fachlich versierteren
Veröffentlichungen sowieso, ist nachzulesen, dass die
Bremswirkung der Rollenbremse (siehe Rücktritt) verglichen mit
der von V-Brakes oder Scheibenbremsen eine deutlich geringere
Bremskraft hat und für eine Belastung über ein gewisses Maß
hinaus dann nicht mehr geeignet ist.

Vermutlich steht auch irgendwo, dass die Bremskraft eines Porsche eine andere ist als die eines Smart. Heißt das jetzt, dass jeder Smart einen Sachmangel aufweist?

Du hast Dir ein Rad mit dieser Bremse ausgesucht, es ist für normalen Gebrauch geeignet gewesen, Du hast die Bremse durch Überhitzen zerstört. Das ist kein Sachmangel.

Aber natürlich kannst Du versuchen, das Gegenteil mittels Gutachten zu beweisen und ggf. einen Richter suchen, der das auch so sieht. Ebenso kannst Du versuchen, den Händler zu einer Reparatur oder gar einem Umtausch überreden - auf Kulanz lässt er sich vielleicht drauf ein. Aber irgendwelche Rechte Deinerseits kann ich nicht erkennen.
Aber: ianal.
Gruß
Testare_

Hi!

Vermutlich steht auch irgendwo, dass die Bremskraft eines
Porsche eine andere ist als die eines Smart. Heißt das jetzt,
dass jeder Smart einen Sachmangel aufweist?

Du hast Dir ein Rad mit dieser Bremse ausgesucht, es ist für
normalen Gebrauch geeignet gewesen, Du hast die Bremse durch
Überhitzen zerstört. Das ist kein Sachmangel.

Hm, und genau da würde ich eben z.B. den von dir in einem anderen Beitrag verlinkten Gesetzestext zu Sachmängeln anders interpretieren:

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte :Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von :Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit :aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der :Sache erwarten kann.

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer : nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers , des Herstellers (§ 4 Abs. 1 :und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der :Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache :erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch :nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger :Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Ist es nicht eine Äußerung des Verkäufers, wenn er ein Rad für den eingangs geschilderten Gebrauch verkauft, und das Rad dann dafür nicht geeignet ist? Nachweislich ging die Bremse ja beim Bestimmungsgemäßen Gebrauch kaputt. Dass eine baugleiche Bremse in Zukunft für diesen Gebrauch geeignet sein wird, ist eben leider nicht zu erwarten.
Das ist irgendwie mein Verständnis, aber bislang scheint das leider keiner zu teilen. Hätte ich gar nicht so erwartet, aber ich bin eben auch kein Anwalt.

Aber natürlich kannst Du versuchen, das Gegenteil mittels
Gutachten zu beweisen und ggf. einen Richter suchen, der das
auch so sieht. Ebenso kannst Du versuchen, den Händler zu
einer Reparatur oder gar einem Umtausch überreden - auf Kulanz
lässt er sich vielleicht drauf ein. Aber irgendwelche Rechte
Deinerseits kann ich nicht erkennen.

Schauen wir mal. Bislang handelt es sich ja um einen rein fiktiven Fall :wink: Wir könnten aber annehmen, die fiktive Person gehe heute zum Händler und zeige den Mangel mal an.

Aber: ianal.
Gruß
Testare_

Gruß,
Inka

Ich danke allen, die mir mit einer kurzen Einschätzung geholfen haben, die Sachlage mal eben einzuschätzen. Ich hoffe einfach mal, das hier besprochene Rechtswissen nicht zu benötigen und der fiktiven Person wünsche ich, eher eine Einigung auf Kulanz-Basis zu erzielen, insbesondere wegen der als grob mangelhaft empfundenen Beratung. Man könnte ja auf die Idee kommen, das mal auf der Facebook-Präsenz des Händlers kund zu tun, wenn so gar keine Einigung möglich ist.

Ein schönes Wochenende wünsche ich allen.
Inka

Hallo Lutz,

wegen der Beschreibung „Bremswirkung stark verringert, nachdem Bremse im Gefälle heiß geworden ist“, hätte ich jetzt grade dieser Beschreibung geglaubt.

Ist die schematische Darstellung dort schlicht falsch oder gibt es da unterschiedliche Bauarten?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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Servus,

Liest sich eher nach Fehlentwicklung anstatt Weiterentwicklung
der Rücktrittsbremse :confused:

wenn bei einem Dacia Logan ein Stoßdämpfer nach oben durch den Rost bricht und deswegen keine Stöße mehr dämpfen kann: Spricht das gegen das Konstruktionsprinzip des Stoßdämpfers oder gegen das im Dacia Logan verbaute Material?

Dass an einem billigen Rad billige Komponenten verbaut werden, liegt auf der Hand - meines Erachtens muss man als Käufer damit rechnen, dass es so ist. Das bedeutet aber nicht, dass diese Komponenten prinzipiell falsch konstruiert sind. Sie sind dann halt billig, und es gibt auch weniger billige, die für höhere Belastungen geeignet sind. Rollenbremsen, die einiges mitmachen, gibt es durchaus. Und es gibt halt auch solche, die nicht so viel mitmachen.

Zumindest beim Kauf in einem Ladengeschäft kann es dem Käufer auffallen, dass dort Räder für 300 € und Räder für 1.300 € stehen, und nach Lebenserfahrung lässt sich alleine mit der Farbe der Lackierung ein solcher Preisunterschied nicht durchsetzen.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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