Fensteranstrich außen: Eine Malerfirma hat vor 4 Jahren die Holzfenster von außen weiß lackiert. Nun treten Schäden auf. Wir haben eine Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Die Malerfirma hat die Mängel / Schäden akzeptiert und will nun nachbessern. Bis hier ist alles OKAY.
Nun meine Frage: Habe ich auf die Nachbesserung auch eine Gewährleistungszeit? Wenn ja, wie lange ist diese?
Sollten unterschiedliche Antworten (VOB / BGB) möglich sein, würde ich diese gerne erfahren!
Mit besten Dank und freundlichem Gruß
Ralph
Nein!
Allerdings ist Bau nicht mein Spezialgebiet.
Beim Auto ist es so, wenn ein Teil am letzten Tag der Gewährleistung des Fahrzeuges erneuert wird ist einen Tag später die Gewährleistung beendet und auch das neue Teil hat nicht einen Tag länger Garantie.
Hallo,
vorab: Mit der VOB kenne ich mich nicht aus. Es wäre auch zu prüfen, ob diese überhaupt anwendbar ist, denn m.W. muss die Anwendung vertraglich vereinbart sein.
Laut BGB hat der Auftragnehmer das Werk frei von Mängeln zu erstellen. Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch ist daher, dass das Werk von Anfang an mangelhaft war und die nun aufgetretenen Schäden darauf zurück zu führen sind. Nicht jeder Schaden ist auf mangelhafte Ausführung zurück zuführen. Dass ein Werk eine bestimmte Zeit „halten“ muss, sieht das Gesetz nicht vor. Somit beantwortet sich auch die eigentliche Frage: Das Werk muss mangelfrei sein. Die Verjährungsfrist beträgt z.B. 5 Jahre. Zeigt sich während der Verjährungsfrist ein Mangel, muss der Auftragnehmer nachbessern. Die Verjährung lebt dadurch nicht neu auf, verlängert sich also nicht.
Wichtig: Die Beweislast, dass der Schaden auf eine mangelhafte Ausführung und nicht auf andere Ursachen zurück zu führen ist, trägt der Auftragnehmer.
Gruß
S.J.