vor 10 Monaten wurde innerhalb der Garantiezeit von immerhin 5 Jahren von einem Sofahersteller mein Sofa repariert.
Jetzt zeigt sich derselbe Defekt: die Vorderzarge hat sich gedreht.
Bei Terminvereinbarung mit dem Kundendienst machte man mich darauf aufmerksam dass nun aber die Garantiezeit abgelaufen sei und ich die Reparatur bezahlen müsse.
Wie ist das mit der Gewährleistung auf eine Reparatur?
Bitte nicht erschlagen wenn ich Begriffe nicht richtig gebrauche.
vor 10 Monaten wurde innerhalb der Garantiezeit von immerhin 5
Jahren von einem Sofahersteller mein Sofa repariert.
Jetzt zeigt sich derselbe Defekt: die Vorderzarge hat sich
gedreht.
Bei Terminvereinbarung mit dem Kundendienst machte man mich
darauf aufmerksam dass nun aber die Garantiezeit abgelaufen
sei und ich die Reparatur bezahlen müsse.
Wie ist das mit der Gewährleistung auf eine Reparatur?
Da diese kostenfrei im Rahmen der Garantie ( = freiw. Leistung des Herstellers o. Lieferanten) erfolgte, begründet sich darauf keine Verlängerung eventueller Garantien oder Gewährleistungsfristen.
10 Monate nach der Erstreparatur ? Dann hättest du eh keine Chance - selbst wenn irgendwer befinden würde, der Reparaturbetrieb müsse dennoch Gewähr dafür übernehmen, müsstest du ( nach Ablauf der ersten 6 Monate ) nachweisen, dass das Werk von Anbeginn mangelhaft war.
Gruß
HM
Bitte nicht erschlagen wenn ich Begriffe nicht richtig
gebrauche.