Gewährleistung / Nachweispflicht (mängelbehafte Handwerker-Arbeit)

Hallo die Wissenden,
folgender (fiktiver) Fall : A habe sich vor einem halben Jahr auf dem Dach seines Hauses eine PV-Anlage installieren lassen. Für die Befestigung dieser mussten natürlich Arbeiten auf dem Dach durchgeführt werden (Ziegel durchbohren und danach abdichten) . Jetzt erst ( bei heftigem Regenfall und gleichzeitigem Wind) zeigen sich Undichtheiten, Wasser kommt durch.
Frage : Genügt nun der Augenschein, dass angesichts des über drei Jahrzehnte dichten und problemlosen Daches dafür, dass die Undichtheiten durch die Dacharbeiten zur PVA bedingt sind ?
Oder muss A dafür einen Nachweis beibringen ?
Zur Ergänzung : Zum Abschluss der Arbeiten wurde per Wasser aus dem Gartenschlauch keine Undichtheit festgestellt. Allerdings ließ sich damit offensichtlich eine Windeinwirkung nicht simulieren.
Ein Dankeschön schon im Voraus.
Gruß
Karl

Ziegel durchbohren? Von sowas habe ich noch nie gehört.
Ich halte das für sehr unüblich und fragwürdig.
Die Ziegel werden normalerweise aufgenommen, am unteren Rand wird eine Nut gefräst und dann werden sie wieder eingesetzt.
Ich lasse das stets durch einen Dachdecker machen. Einmal stellte der fest, dass keine Unterspannbahn vorhanden war - dann wurden die Arbeiten eingestellt.
Zur Frage:
Am Ende entscheidet der Richter. Nur dem Anscheinsbeweis folgend ein Urteil zu fällen, obwohl Gutachter die Schadensursache gut feststellen könnten - daran glaube ich nicht.

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Hallo Karl !

Wie X_Strom schon schrieb, ein Anbohren von Dachziegeln/-pfannen ist nicht fachgerecht und selten überhaupt nötig.
Denn die üblichen Montagehalter der Schienen werden ähnlich montiert wie die Dachhaken für Dacharbeiten um Leitern anzuhängen oder die Halter der Schneefanggitter… Die werden unter die Ziegel geschoben und in den Balken verschraubt. Damit der Ziegel nachher wieder gut liegt fräst man unterseitig eine kleine Nut die die Dicke des Halters (wenige Millimeter) ausgleicht. Das ist allgemein Stand der Technik.

Frage, wie viel Bohrlöcher gibt es denn und wie/wo hast du Wasserschäden im Innenraum bemerkt ? Ein 30 Jahre altes Dach (1990) muss fast sicher eine Unterspannbahn als 2. wasserführende Schicht haben. Da sollte nichts in den Innenraum dringen, egal ob Ziegel fehlen oder angebohrt wurden.

Nehme an, man hat den Handwerker auf die bemerkten Wasserschäden hingewiesen und den vermuteten Mangel angesprochen . Ist der Handwerker zur Ortsbesichtigung gekommen oder hat der gleich abgelehnt weil „kann ja gar nicht sein ?“

MfG
duck313

Hallo Duck313 und X_Strom,
der Handwerker kam umgehend und hat mich überzeugt, dass

  • die Pfannen nicht durchgebohrt wurden, sondern mit der erwähnten Nut
    gearbeitet wurde,
  • es der Zahn der Zeit war, der an einer alten Silicon-Dichtung im Bereich des Schornstein genagt hat.
    Also kein Gewährleistungsfall.
    Gruß
    Karl
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