Gewährleistung Navi

Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem: Am 23.08.08 habe ich ein Navi in einem bekannten Elktrofachmarkt gekauft.Im Juni 09 war die erste Reklamation.Das Gerät navigierte auf einmal nicht mehr richtig und wolllte beispielswiese auf der Autobahn links abbiegen,rechts abbiegen und wenden.Das auch in der gleichen geschwindigkeit wie mans liesst :wink:
Mir wurde kein austausch sondern nur Repeartur angeboten.Dann am 05 Juli 10 trat der gleiche Fehler wieder auf (bzw.schon 1-2mal vorher hatte kaum zeit es abzugeben da das Geschäft etwas weiter weg ist).
Wieder eingeschickt und angeblich repariert zurück.
Hab es auf dem Rückweg angeschaltet und nach 20 Metern ging es wieder los:„Links,rechts wenden,nochmal wenden.“
Also direkt wieder zurück und wieder Reklamation.
Nun sagt mir der nette Verkäufer er schreibt in den Reperaturauftrag „Kunde bittet um Gutschrift oder Austauschgerät“ und gibt das an den Hersteller weiter.
Nun ist bis zum heutigen Tage noch nicht wirklich was passiert,angeblich erreicht er niemanden bei dem Hersteller.
Muß ich darauf warten???
Ist nicht er als Verkäufer bzw das Geschäft in der Pflicht?
Hätte man mir eigentlich beim ersten mal schon ein neues Gerät anbieten müssen?
Kann er sich so über die zeit retten?(am 23.08.10) wäre die Gewährleistungsfrist ja beendet)

Vielen DANK für jede Hilfe und Antwort!!!

Mit freundlichen Grüßen
Christian

hallo christian,
generell hat der verkäufer/händler ein recht auf nachbesserung. bei dem beseitigten fehler beginnt dann die gewährleistung entsprechend neu! wenn dann der gleiche fehler erneut auftritt, hat der käufer ein recht auf rücktritt vom kaufvertrag. sprich der verkäufer muss rückabwickeln…viel glück
gruß candy**66

Hallo,

zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.

Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend. Da die erste Reklamation fast ein Jahr nach Kauf erfolgte, dürfte im Rahmen der Gewährleistung nicht viel zu machen gewesen sein.

Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Diese sehen für gewöhnlich kostenlose Reparatur oder Austausch vor, weitergehende Ansprüche bestehen in der Regel nicht.

Gruß

S.J.

Ich habe folgendes Problem: Am 23.08.08 habe ich ein Navi in
einem bekannten Elktrofachmarkt gekauft.Im Juni 09 war die
erste Reklamation.Das Gerät navigierte auf einmal nicht mehr
richtig und wolllte beispielswiese auf der Autobahn links
abbiegen,rechts abbiegen und wenden.Das auch in der gleichen
geschwindigkeit wie mans liesst :wink:
Mir wurde kein austausch sondern nur Repeartur angeboten.Dann
am 05 Juli 10 trat der gleiche Fehler wieder auf (bzw.schon
1-2mal vorher hatte kaum zeit es abzugeben da das Geschäft
etwas weiter weg ist).
Wieder eingeschickt und angeblich repariert zurück.
Hab es auf dem Rückweg angeschaltet und nach 20 Metern ging es
wieder los:„Links,rechts wenden,nochmal wenden.“
Also direkt wieder zurück und wieder Reklamation.
Nun sagt mir der nette Verkäufer er schreibt in den
Reperaturauftrag „Kunde bittet um Gutschrift oder
Austauschgerät“ und gibt das an den Hersteller weiter.
Nun ist bis zum heutigen Tage noch nicht wirklich was
passiert,angeblich erreicht er niemanden bei dem Hersteller.
Muß ich darauf warten???
Ist nicht er als Verkäufer bzw das Geschäft in der Pflicht?
Hätte man mir eigentlich beim ersten mal schon ein neues Gerät
anbieten müssen?
Kann er sich so über die zeit retten?(am 23.08.10) wäre die
Gewährleistungsfrist ja beendet)

Vielen DANK für jede Hilfe und Antwort!!!

Mit freundlichen Grüßen
Christian

Hallo,

da wird wohl auch nichts passieren bis die Garantie vorbei ist.
Du musst Dich zweimal auf eine Reparatur einlassen.
Wenn diese Versuche erfolglos sind kannst Du vom Kaufvertrag zurücktreten.Dies passiert natürlich gegenüber dem Händler, denn der ist Dein Partner und nicht der Hersteller.
Ich rate Dir, den Händler in " Verzug " zu setzen und diesem eine Frist für den Austausch des Gerätes zu setzen.Unbedingt schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, oder persönlich abgeben und auf einer Kopie den Erhalt bestätigen lassen.Der Text kann kurz sein, z.Bsp; "Nachdem Ihre zwei Versuche das Gerät zu reparieren bis heute gescheitert sind setze ich Ihnen eine Frist von einer Woche um Ersatz zu liefern oder den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Bei Verstreichen der Frist werde ich unmittelbar rechtliche Schritte gegen Sie einleiten, dies hat meine Rechtschutzversicherung bereits für diesen Fall genehmigt."Wenn Du eine Rechtschutz hast wendest Du Dich dann an die.Wenn nicht kann die Drohung damit auf keinen Fall schaden.Wenn der Fachmarkt jedoch ganz hartleibig ist solltest Du auch rechtliche Schritte einleiten oder Dich bei einer Verbraucherzentrale schlau machen.Vor A B L A U F der G A R A N T I E.
Gruss
Wolfgang

Hi candy
vielen Dank für Deine rasche Antwort!

Hallo,

Steve Jobs
Danke für diese ausführliche und hilfreiche(wenn auch ein bischen ernüchterene) Antwort!!!

Hallo Wolfgang,
Danke für die rasche Antwort!Ich werde das auf jedenfall so probieren.Ich habe wirklich das Gefühl das die auf zeit spielen.

Grüße