Hallo,
zunächst gilt es Garantie und Gewährleistung/Sachmängelhaftung zu unterscheiden, denn häufig wird dies vom Verbraucher nicht differenziert und es herrscht häufig die Auffassung, dass jede Sache nach Gesetz zwei Jahre halten muss. Dem ist aber nicht so.
Der Verkäufer ist laut BGB verpflichtet, die Sache (den Kaufgegenstand) frei von Mängeln zu übergeben. Keinesfalls ist der Verkäufer verpflichtet dafür einzustehen, dass eine Sache eine bestimmte Zeit „hält“. Der Anspruch hierauf verjährt idR. nach 24 Monaten. Das heißt also, der Käufer hat 24 Monate Zeit, Mängel, die bei Übergabe schon vorhanden waren, zu reklamieren. Die Beweislast, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer. Die Ausnahme ist der so genannte Verbrauchsgüterkauf, also wenn ein Verbraucher etwas von einem Unternehmer erwirbt. Dann gilt in den ersten 6 Monaten nach Kauf eine Beweislastumkehr, so dass der Verkäufer beweisen muss, dass die Sache bei Übergabe frei von Mängeln war. Tritt nun also ein Mangel nach mehr als 6 Monaten auf, ist es in der Regel schwer bis unmöglich für den Käufer zu beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an bestand. Die Gegenargumentation des Verkäufers, dass die Sache mit diesem Mangel wohl kaum solange funktioniert haben kann, ist durchaus einleuchtend. Da die erste Reklamation fast ein Jahr nach Kauf erfolgte, dürfte im Rahmen der Gewährleistung nicht viel zu machen gewesen sein.
Um dem Käufer längerfristige Sicherheit zu geben, gewähren einige Händler oder Hersteller eine Garantie. Diese tritt grundsätzlich neben die Gewährleistung. Eine Verpflichtung eine Garantie abzugeben besteht aber nicht. Daher ist der Garantiegeber auch berechtigt die Bedingungen für die Garantie frei auszugestalten. Im Garantiefall ist also ausschließlich von Belang, was in den Garantiebedingungen geregelt ist. Diese sehen für gewöhnlich kostenlose Reparatur oder Austausch vor, weitergehende Ansprüche bestehen in der Regel nicht.
Gruß
S.J.
Ich habe folgendes Problem: Am 23.08.08 habe ich ein Navi in
einem bekannten Elktrofachmarkt gekauft.Im Juni 09 war die
erste Reklamation.Das Gerät navigierte auf einmal nicht mehr
richtig und wolllte beispielswiese auf der Autobahn links
abbiegen,rechts abbiegen und wenden.Das auch in der gleichen
geschwindigkeit wie mans liesst 
Mir wurde kein austausch sondern nur Repeartur angeboten.Dann
am 05 Juli 10 trat der gleiche Fehler wieder auf (bzw.schon
1-2mal vorher hatte kaum zeit es abzugeben da das Geschäft
etwas weiter weg ist).
Wieder eingeschickt und angeblich repariert zurück.
Hab es auf dem Rückweg angeschaltet und nach 20 Metern ging es
wieder los:„Links,rechts wenden,nochmal wenden.“
Also direkt wieder zurück und wieder Reklamation.
Nun sagt mir der nette Verkäufer er schreibt in den
Reperaturauftrag „Kunde bittet um Gutschrift oder
Austauschgerät“ und gibt das an den Hersteller weiter.
Nun ist bis zum heutigen Tage noch nicht wirklich was
passiert,angeblich erreicht er niemanden bei dem Hersteller.
Muß ich darauf warten???
Ist nicht er als Verkäufer bzw das Geschäft in der Pflicht?
Hätte man mir eigentlich beim ersten mal schon ein neues Gerät
anbieten müssen?
Kann er sich so über die zeit retten?(am 23.08.10) wäre die
Gewährleistungsfrist ja beendet)
Vielen DANK für jede Hilfe und Antwort!!!
Mit freundlichen Grüßen
Christian