Liebe Wissende,
angenommen man kauft eine Multimediafestplatte für 200 EUR von einem Unterhändler eines großen Online-Kaufhauses (z.B. Amazon) und diese geht nach 11 Monaten kaputt (Festplatte an sich noch in Ordnung, TV-Out defekt).
Der Käufer schickt das Gerät nach Absprache mit dem Verkäufer an diesen zurück. Letzterer schickt die Platte weiter an den Hersteller. 2 Monate später überweist der Verkäufer den Käufer 80 EUR mit der Bergründung:
Der Mediaplayer sei irreparbel, die Gutschrift vom Hersteller wurde weitergegeben. Die Gutschrift wurde über den Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteiles (durch die Nutzung) erstellt.
Da die Festplatte sehr pfleglich behandelt wurde, muss der Mängel schon bei der Auslieferung vorgelegen haben (oder seh ich das falsch?). Wie kann man sowas beweisen? (Gutachter?)
Falls es da keine Möglichkeit gibt: Die 80 EUR bringen dem Käufer nichts. Er möchte AUF JEDEN FALL seine teils (!) defekte Festplatte wieder. Steht ihm das zu?
Vielen Dank fürs Lesen und Kopf machen 
Rainer