Meine Mutter lebt seit 8 Jahren in einer Wohnung bei der immer wieder Füchtigkeit durch die Decke kommt. Als Ursache meinte man einen undichten Balkon zu haben, doch auch nach erfolgter Reparatur ist es nicht besser. Nun soll nochmal ein Sachverständiger kommen. Die Gewährleistungsfrist ist 5 Jahre. Gilt das auch für so einen Fall? Danke für jeden Tipp!
In der Regel 5 Jahre. Das gilt nicht für verdeckte Mängel.
Mit freundlichen Grüssen
mauertrocken
etwas spät, sorry…aber ja, ich meine (weiss es nicht sicher), dass es auch in dem Fall gilt