Gewährleistung Neugerät von Gebrauchtwarenhändler

Hallo,
habe bei ebay ein Gerät von einem gewerblichen Händler erworben. Das Gerät wurde als „neu“ deklariert. Leider ist es nun, nach 1,5 Jahren nicht mehr funktionsfähig. Der Händler erklärte mir jetzt, dass er als Gebrauchtwarenhändler nur eine Gewährleistung von einem Jahr einhalten muss. Mein Gerät war aber neu und originalverpackt. Wie lang ist nun die Gewährleistung?
Danke!

Gruß
Nelly

Hallo,

die Gewährleistung für neue Sachen beträgt 2 Jahre. Eine Verkürzung ist unzulässig.

Allerdings bezieht sich die Gewährleistung lediglich auf Mängel, die bei Übergabe/Gefahrübergang schon vorhanden waren. Die Beweislast liegt hierfür beim Käufer. Es dürfte aber schwierig bis unmöglich sein, den Beweis anzutreten, dass eine Sache, die 1,5 Jahre problemlos funktionierte, von Anfang an mangelhaft war.

Erfolgsaussichten daher gleich Null.

Gruß

S.J.

habe bei ebay ein Gerät von einem gewerblichen Händler
erworben. Das Gerät wurde als „neu“ deklariert. Leider ist es
nun, nach 1,5 Jahren nicht mehr funktionsfähig. Der Händler
erklärte mir jetzt, dass er als Gebrauchtwarenhändler nur eine
Gewährleistung von einem Jahr einhalten muss. Mein Gerät war
aber neu und originalverpackt. Wie lang ist nun die
Gewährleistung?
Danke!

Gruß
Nelly

Hallo,

bei Neuware eindeutig 2 Jahre. Schau auf die Rechnung ob er Dir die Ware nicht als gebraucht verkauft hat.

Gruss

W.A.