Gewährleistung o. unterlassene Nutzungsaufklärung?

Es handelt sich um eine Glas-Aussentüre mit Drei-Fach-Verglasung. Die Rollos waren aufgrund der Sonne 3/4 herunter gelassen. Die Kinder und ich waren im Außenbereich mehrere Meter entfernt, als diese plötzlich krachte. Später stellten wir dann innen an der Scheibe einen Riss fest. Der Riss beginnt hinter der unteren Silikonlippe und verläuft nach oben. Von Innen steht unweit ein Sitzsatz.
Unser Haus ist gerade mal 2 Jahre alt und es besteht noch Gewährleistung. Leider hat unser Bauunternehmen mitgeteilt, dass in unserem Fall keine Gewährleistungspflicht besteht. Wir hätten aber die Möglichkeit einen Gutachter hinzuzuziehen.
Nach einem Telefonat mit einem Sachverständigen teilte mir dieser mit, dass in einem Gutachten ein Nutzungsfehler stehen würde. Wir hätten bezüglich der Fenster aber auch vom Bauunternehmen bzw. Fensterbauer darüber Informiert werden müssen, dass wir nichts vor die Fenster stellen dürfen und auch keine Rollos herunter lassen dürfen.
Wenn dies nicht geschehen ist, besteht eine unterlassene Aufklärungspflicht und wir können das Bauunternehmen in Regress nehmen.
Da es sich um einen Neubau handelt ist dieser Fall leider nicht in der Rechtsschutzversicherung abgesichert. Jetzt meine Frage: Wie hoch sind die Erfolgsaussichten, diesen Fall einzuklagen?