Gewährleistung oder Versicherungsschaden

Angenommen eine junge Familie baut ein Eigenheim und möchte sich dort ein
schönes Bad einrichten. So weit so gut. Die beiden gehen mit Ihrem
Sanitärmeister in einen Fachgroßhandel und kaufen nach langer Verhandlung ein
wunderschönes Badmöbel mit einem extravaganten Glaswaschtisch. Weil es ein
Ausstellungsstück ist wird die Ware vom Sanitärmeister fachgerecht abgebaut und
derweil zwischengelagert. Die für die Ausstellung montierten Wasserhähne bleiben
dran.

Nehmen wir also weiterhin an, einige Wochen später ist das Eigenheim fertig und
der Waschtisch wird vom Sanitärmeister montiert. Die Hähne zieht er nach oder
aber auch nicht. Wer will das wissen, bezeugen oder gar beeiden. Niemand war
dabei und keiner weiß es. Der Waschtisch steht also und alles ist ok.

Angenommen, die junge Familie steht an einem (sagen wir mal Dienstag) morgens
auf und geht ins Bad. Ich vermute mal ein Frau schreit seeehr laut, wenn sie an
besagten Morgen einen 25 cm langen Riss beginnend vom Hahn bis an den Rand des
Waschtisches im Glas erblicken würde.

Wir vermuten, dass der Mann sofort beim Sanitärgroßhandel angerufen hat um den
Fall zu schildern. Dort wird ihm vielleicht später gesagt, dass der Hersteller
zu 99% keine Garatie anerkennen wird, weil die Wasserhähne zu stark angezogen
wurden und es daher zu Spannungen im Glas kam. Auf Nachfrage des Mannes, dass
die Hähne ja von der Firma selbst in der Ausstellung montiert wurden, wurde ihm
gesagt, dass man ja nicht wüsste, ob der Sanitärmeister nicht doch noch selbige
nachgezogen hätte.

Angenommen der Sanitärmeister schwört „Stein-und-Bein“, dass er alles so
montiert hat wie es aus der Ausstellung kam und seinerseits auch kein
Fehlverhalten vorliegt.

In unserer kleinen (hypothetischen) Geschichte gibt es also auf der einen Seite
ein junges Paar mit einem langen Riss im neuen Glaswaschtisch, der wie aus
heitern Himmel über Nacht entstand und das sauteure Waschbecken zerstörte. Auf
der anderen Seite gibt es einen Sanitärgroßhändler, der sich hinter dem
Hersteller verschanzt und angibt, dass das gelieferte Waschbecken keinen (nein
auch keinen klitzekleinen Riss bei Abbau in der Ausstellung hatte und sie
gaaaanz sicher die Hähne nicht zu straff montiert haben. Schließlich war ja in
der Ausstellung noch kein Riss. Dann gibt es noch einen Sanitärmeister der alles
ordentlich montiert und übergeben hatte. Nur 4 Wochen später hat eben die junge
Familie diesen Riss im Glaswaschtisch. Hat er die Hähne nachgezogen, oder nicht.
Spielt dies eigentlich eine Rolle weil so ein sündhaft teurer Waschtisch auch
das vertragen sollte (sollte ja eigentlich ein Leben lang halten). War
vielleicht doch ein klitzekleiner Riss unter dem Hahn der an einem X-beliebigen
Tag aufsprang. Wer weiß das schon?

Sicher ist: Keiner ist’s gewesen und die junge Familie steht im Regen.

Stellt euch vor, die Geschichte wäre Realität. Was würdet Ihr den Häuslebauern
raten?

Hallo,

solange der Riß innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf entstanden ist, habt Ihr gute Karten. Denn dann muß der Verkäufer für den Riß haften, außer er kann beweisen, daß Ihr den Schaden verursacht habt. Sind die 6 Monate schon vorbei, müßt Ihr beweisen, daß der Schaden durch einen Herstellungsfehler entstanden ist. Das sind die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen, die auch durch keinen Vertrag abgeändert werden können.

Da Du ja von „einige Wochen nach dem Kauf“ sprichst, müßtet Ihr auf jeden Fall einen Gewährleistungsanspruch haben. Den würde ich schriftlich dem Verkäufer gegenüber anmelden. Stellt er sich dann auch noch taub, kannst Du getrost zum Anwalt gehen.

Gruß Ebi

Hallo,

Die beiden gehen mit Ihrem Sanitärmeister in einen Fachgroßhandel

ich vermute einfach mal, dass nicht die Häuslebauer, sondern der Klempnermeister der Käufer des Waschtisches im Fachgroßhandel war. Der Häuslebauer ist demnach gar nicht Kunde im Fachgroßhandel, sondern ausschließlich beim Klempner. Und damit ist dieser auch derjenige mit dem schwarzen Peter, bei ihm muss sich der Häuslebauer beschweren und er muss für die Sache grade stehen.
Ansprüche kann es hier nur aus einem Vertragsverhältnis geben und einen Vertrag hat der Häuslebauer nunmal nur mit dem Klempner. Der nach diesem Vertrag gelieferte und montierte Waschtisch ist mangelhaft, also muss der Klempner Abhilfe schaffen. Wer den Mist nun eigentlich verursacht hat, kann dem Häuslebauer komplett egal sein, das ‚darf‘ der Klempner selber mit dem Großhandel und / oder dem Hersteller klären.
Gruß
loderunner (ianal)

Gewährleistung oder Versicherungsschaden
Danke für die Antwort!

Das Paar hat den Waschtisch tatsächlich beim Sanitärmeister gekauft und per
Rechnung an ihn gezahlt. Die Häuslebauer haben nun dem Sanitärmeister eine
Schadensmeldung geschrieben und auf rasche Gewährleistung bestanden.

Der Sanitärmeister hat jetzt seiner Versicherung (Betriebshaftpflicht) eine
Schadensmeldung gesandt.

Was würde passieren wenn die Versicherung nicht zahlt und der Hersteller keine
Garantie gewährt weil der eine meint es wäre ein Montagefehler und der andre es
wäre ein Materialfehler. Der Häuslebauer möchte ungern dem Klempner verklagen.

Hallo,

Was würde passieren wenn die Versicherung nicht zahlt

Das kann dem Häuslebauer komplett egal sein, die Ansprüche bestehen gegenüber dem Klempner.

und der Hersteller keine
Garantie gewährt weil der eine meint es wäre ein Montagefehler
und der andre es wäre ein Materialfehler.

Auch das kann dem Häuslebauer egal sein, das ist das Problem des Klempners.

Der Häuslebauer möchte ungern dem Klempner verklagen.

Da würde ihm ggf. wohl nichts anderes übrig bleiben. Aber wartete doch erstmal ab.
Gruß
loderunner (ianal)