Hallo, gerne würde ich wissen, wie es sich mit der Reklamation/dem Umtausch verhält, wenn man den Kassenzettel einer Jacke nicht besitzt.
Sagen wir mal die Jacke ist ein Daunenmantel, 10 Monate alt und hat 139€ gekostet. Nun würden aus allen Nähten Hunderte von Daunen rausstehen, rausfallen. So schlimm, dass man den Mantel nicht mehr anziehen kann. Der Mantel wäre eine Eigenmarke einer Modehauskette und das Model gab es nur im letzten Jahr.
Es würde gar nicht unbedingt darum gehen, das Geld ohne Kassenzettel zurück zu bekommen, vielmehr wär es schön, wenn der Fehler in irgend einer Art oder Weise behoben würde. Gibt es eine Chance?
Gehen wir mal davon aus,man kann den Kauf auch ohne direkten Kassenzettel nachweisen.
Bei Eigenmarke kann das ja gelingen,sonst reicht evtl. auch ein Zeuge vom Kauf oder eine Kreditkartenabrechnung,EC-Zahlung.
Nun muss man es machen wie bei allen Reklamationen wegen Mängeln.
Hier sind schon 10 Monate um,also leider schon mal deswegen schlechte Karten. Man muss nun selbst den Nachweis führen,der Fehler(Daunen stoßen durchs Futter,Nähte nicht daunendicht) war bereits am Kauftag vorhanden(weil Fertigungsmangel). Dann muss der Händler nachbessern,hier kann man sicherlich kaum nachbessern,also Wandlung, Ware zurück,Geld zurück.
Versuchen sollte man es aber in jedem Fall. Wenn Mangel wirklich so deutlich wäre,dann kann das m.E. nicht durch Kundenfehler oder den normalen Gebrauch aufgetreten sein,der Mangel war versteckt vorhanden und den muss sich der Händler auch anlasten lassen.
Nun muss man es machen wie bei allen Reklamationen wegen
Mängeln.
Hier sind schon 10 Monate um,also leider schon mal deswegen
schlechte Karten. Man muss nun selbst den Nachweis führen,der
Fehler(Daunen stoßen durchs Futter,Nähte nicht daunendicht)
war bereits am Kauftag vorhanden(weil Fertigungsmangel). Dann
muss der Händler nachbessern,hier kann man sicherlich kaum
nachbessern,also Wandlung, Ware zurück,Geld zurück.
heuer schreiben wir das zehnte todesjahr der wandelung…
neben der beseitigung des mangels durch reparatur gibt es auch noch die möglichkeit der neulieferung, § 439 bgb. wenn man also den kauf rückabwickeln möchte, dann erst frist setzen zur nacherfüllung und nach erfolglosem ablauf rücktritt erklären.
[vorausgesetzt mangelhaftigkeit lag bei übergabe der sache bereits vor]
muss der Händler nachbessern erfüllen ,hier kann man sicherlich kaum
nachbessern,also Wandlung, Ware zurück,Geld zurück.
Willkommen in der Gegenwart. Es gibt verschiedene Arten der Nach erfüllung. Neben Reparatur fällt mir da spontan die Lieferung einer mangelfreien Sache ein…