Hallo,
derzeit beschäftigt mich die folgende Frage:
Mal angenommen, Familie A kauft im Dezember 2007 in Deutschland bei der deutschen Firma B einen Kinderkleiderschrank des holländischen Herstellers C.
Geliefert wird der bestellte Schrank dann im Februar 2008.
Im Februar 2010 stellt Familie A auf einmal fest, dass sich an einer Seitenwand des Schrankes ein ca. 30 cm langer Haarriss befindet, der definitiv nicht durch unsachgemäßen Gebrauch zustande gekommen sein kann.
Familie A reklamiert bei Firma B unter Zusendung von Fotos den Schrank und erhält die Rückmeldung, Firma B wolle die beigefügten Fotos mit der Bitte um Stellungnahme an Hersteller C senden - wie gesagt sitzt der in den Niederlanden.
Nach einigen Tagen erhält Familie A die Rückmeldung von Firma B, Hersteller C erkenne die Reklamation nach einer solchen Zeitspanne nicht mehr an, biete Familie A aber aus Kulanzgründen eine neue Außenwand zum ermäßigten Preis.
Nun meine Fragen:
Muss Familie A diese Antwort so akzeptieren?
In Holland liegt die gesetzliche Gewährleistungsfrist m. E. bei 1 Jahr, in Deutschland allerdings bei 2 Jahren. Es ist also nachvollziehbar, dass die holländische Hersteller C hier keinen Anspruch mehr anerkennt. ABER: Vertragspartner der Familie A ist m. E. doch Firma B und nicht Hersteller C - entsprechend ist hier doch die deutsche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren anzusetzen. Oder?
Und noch eine Frage: Die Gewährleistung beginnt doch mit der Lieferung oder etwa doch mit dem Tage der Bestellung?
Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten
PS: Hatte den Beitrag auch in „Handel“ veröffentlicht, denke aber, er ist hier besser aufgehoben und werde daher um Löschung dort bitten.
