Gewährleistung passé? Hersteller NL, Verkäufer D

Hallo,

derzeit beschäftigt mich die folgende Frage:

Mal angenommen, Familie A kauft im Dezember 2007 in Deutschland bei der deutschen Firma B einen Kinderkleiderschrank des holländischen Herstellers C.

Geliefert wird der bestellte Schrank dann im Februar 2008.

Im Februar 2010 stellt Familie A auf einmal fest, dass sich an einer Seitenwand des Schrankes ein ca. 30 cm langer Haarriss befindet, der definitiv nicht durch unsachgemäßen Gebrauch zustande gekommen sein kann.

Familie A reklamiert bei Firma B unter Zusendung von Fotos den Schrank und erhält die Rückmeldung, Firma B wolle die beigefügten Fotos mit der Bitte um Stellungnahme an Hersteller C senden - wie gesagt sitzt der in den Niederlanden.

Nach einigen Tagen erhält Familie A die Rückmeldung von Firma B, Hersteller C erkenne die Reklamation nach einer solchen Zeitspanne nicht mehr an, biete Familie A aber aus Kulanzgründen eine neue Außenwand zum ermäßigten Preis.

Nun meine Fragen:

Muss Familie A diese Antwort so akzeptieren?

In Holland liegt die gesetzliche Gewährleistungsfrist m. E. bei 1 Jahr, in Deutschland allerdings bei 2 Jahren. Es ist also nachvollziehbar, dass die holländische Hersteller C hier keinen Anspruch mehr anerkennt. ABER: Vertragspartner der Familie A ist m. E. doch Firma B und nicht Hersteller C - entsprechend ist hier doch die deutsche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren anzusetzen. Oder?

Und noch eine Frage: Die Gewährleistung beginnt doch mit der Lieferung oder etwa doch mit dem Tage der Bestellung?

Danke vorab für eine Antwort und viele Grüße
Kirsten

PS: Hatte den Beitrag auch in „Handel“ veröffentlicht, denke aber, er ist hier besser aufgehoben und werde daher um Löschung dort bitten.

Hallo,
Gewährleistung deckt nur Fälle, bei denen der Fehler bei Übergabe in der Sache schon veranlagt war. Man müsstet also nachweissen, das dieser Fehler dies erfüllt, was ohne Sachverständigen usw. kaum bis gar nicht möglich ist.
Gruss

Hallo,

das heißt also, dass Familie A keine Chance für ihre Reklamation hat, zumindest keine, die auf deutschem Verbraucherrecht fußt?

Der Hersteller brüstet sich mit sehr hoher Verarbeitungsqualität; der Pupsi-Schrank (50 cm breit) hat schlappe 400 Euro gekostet - das war ja wohl nix! :frowning:

Enttäuschte Grüße
Kirsten