Gewährleistung, PKW gekauft, Felgen hatten Schaden

Hallo,

beim Kauf eines PKW vom Händler (aus Köln), bei der Probefahrt habe ich gemerkt, dass die Felgen evtl. ausgewuchtet gehören!
Leider als ich nach Hause kam (Traunstein) und die Felgen auswuchten lassen wollte, wurde mir mitgeteilt das die 3 von 4 Felgen Schrott wären und nicht auswuchtbar sind. Habe keinen Vertrag bekommen nur eine Rechnung von 6000 euro (bezahlt 7000 euro). Mein bekannter (Zeuge) war dabei. Es sind ungefähr 700km von mir zum Händler (Verkäufer).

Als ich ihn dies mitteilte, meinte er ich müßte diese vorbei bringen. Er hat dass recht eine Gelegenheit zu haben und wollte sich selbst überzeugen/überprüfen zu können. Habe ihm nur gesagt, laut gesetz §… ist es nicht zumutbar dem Käufer (Endverbraucher) sollche Strecken zurück zulegen!
Wir haben uns geeinigt bzw. „Aktueller Stand“ Habe eine Felge verschickt, er wollte die Kosten nicht übernehmen! Teilt auch seinen Namen bei mehrmaligen fragen seinen Namen nicht mit, (es sind 3 Personen/Partner).

Ich sehe es ein, dass wie es abgelaufen ist, meine Finger davon sein lassen, aber leider zuspät. Habe den PKW unter zeitdruck und dringend benötigt.

Ich hoffe dass ihr mir helfen könnt evtl. professionelle Rechtsberatung und Anwalt falls nötig.

Viele Grüße

Hallo,

beim Kauf eines PKW vom Händler (aus Köln), bei der Probefahrt
habe ich gemerkt, dass die Felgen evtl. ausgewuchtet gehören!

BGB § 442 Kenntnis des Käufers

Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.

Also besteht überhaupt kein Anspruch.

Leider als ich nach Hause kam (Traunstein) und die Felgen
auswuchten lassen wollte, wurde mir mitgeteilt das die 3 von 4
Felgen Schrott wären und nicht auswuchtbar sind. Habe keinen

Pech. Warum kauft man wissentlich ein defektes Auto?

Vertrag bekommen nur eine Rechnung von 6000 euro (bezahlt 7000
euro). Mein bekannter (Zeuge) war dabei. Es sind ungefähr
700km von mir zum Händler (Verkäufer).

Als ich ihn dies mitteilte, meinte er ich müßte diese vorbei
bringen. Er hat dass recht eine Gelegenheit zu haben und
wollte sich selbst überzeugen/überprüfen zu können. Habe ihm

Ist doch logisch, dass der Verkäufer sich nicht auf die Aussage des Käufers verlässt und mal eben, ohne zu prüfen, einen Satz neue Felgen verschickt. Zudem: Es besteht kein Anspruch gegen den Händler, das die Mängel bekannt waren (s.o.).

nur gesagt, laut gesetz §… ist es nicht zumutbar dem Käufer
(Endverbraucher) sollche Strecken zurück zulegen!
Wir haben uns geeinigt bzw. „Aktueller Stand“ Habe eine Felge
verschickt, er wollte die Kosten nicht übernehmen! Teilt auch
seinen Namen bei mehrmaligen fragen seinen Namen nicht mit,
(es sind 3 Personen/Partner).

Ich sehe es ein, dass wie es abgelaufen ist, meine Finger
davon sein lassen, aber leider zuspät. Habe den PKW unter
zeitdruck und dringend benötigt.

Ich hoffe dass ihr mir helfen könnt evtl. professionelle
Rechtsberatung und Anwalt falls nötig.

Wie gesagt: Es besteht kein Anspruch gegen den Händler, das die Mängel bekannt waren (s.o.). Leistet der Händler trotzdem, ist es reines Entgegenkommen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass kein Anspruch besteht, kann der Händler sämtliche Kosten vom Käufer zurück verlangen. Daher sollte man froh sein, wenn der Verkäufer überhaupt mit irgend etwas entgegen kommt und sich daher natürlich auf seine Bedingungen einlassen.

Gruß

S.J.

> WIE Bitte?
Es ist doch wohl ein Unterschied ob die Felgen Schaden haben oder nur ausgewuchtet gehören! Das weiß man doch an diesem moment doch nicht!

>

Defektes Auto? Hallooo, es liegen Welten zwischen Auto und Felgen.

Lass bitte dein ärger mit Schäubles nicht hier aus, OK

Hallo (Anrede),

> WIE Bitte?
Es ist doch wohl ein Unterschied ob die Felgen Schaden haben
oder nur ausgewuchtet gehören! Das weiß man doch an diesem
moment doch nicht!

man weiß aber, dass da etwas nicht stimmt.

>

Defektes Auto? Hallooo, es liegen Welten zwischen Auto und
Felgen.

Okay. Weißt ein Auto mit defekten Felgen einen Mangel auf?

Lass bitte dein ärger mit Schäubles nicht hier aus, OK

Oh. Das ist aber nett. Dir passen die Antworten nicht und Du wirst persönlich und beleidigend?

Solchen Leuten helfe ich natürlich gerne bei ihren Fragen weiter.

Leck mich.

Ich bin/war weder persönlich noch beleidigend. Es war nur aufwechender Ruf (Halloo) und das mit Schäubles war reine reaktion auf aktion, außerdem haben Sie selbst diesen Vermerk in Ihrem Profil! Schon vergessen?

Nun wer wenn beleidigt hat, steht schwarz auf weiss.

Hallo,

ich komme aus dem Autohandel und kann Dir nur raten, nimm so schnell wie möglich einen Anwalt Sonst wirst Du Dein Recht nicht durchsetzen können.Du wirst gewinnen, da Du einen Zeugen dafür hast,dass die Räder schon bei der Fahrzeugauslieferung unwuchtig waren.Versuch es gar nicht erst selber Dein Recht durchzusetzen. Der Händler spielt auf Zeit, und Du hast nur ein halbes Jahr für die Durchsetzung der Reklamation. Ob Vertrag oder Rechnung ist egal.

Grüsse

Vielen Dank sehr geehrter Herr Altrogge,

ich hatte hier fast die Hoffnung auf vernüftige Antworten bzw. Experten aufgegeben gehabt. Ich habe leider weder Rechtschutz noch einen Anwalt.

Ich hatte mal den Verkäufer Richtung Anwalt angesprochen gehabt: „“ Der Verkäufer/Händler hat mich indireckt „gedroht“ bzw. meinte Anwalt hilft mir gar nichts, dauert jahre bis es bewiessen ist und auch ich müßte es beweissen und und… also rede mit mir normal und komm nicht mit Anwalt etc. „“

Kann ich Sie auch telefonisch erreichen, wenn es mir irgendwie weiter hilft.

Grüße aus TS

Hallo,

01577-1818616