Gewährleistung PKW Kauf - welche Transportkosten?

Hallo zusammen, und vielen Dank vorab für eine zündende Idee…

Das Problem ist folgendes: Wir haben in Berlin eine PKW gebraucht gekauft, ca. 200 km vom Wohnort. Auf der Rückfahrt hatten wir dann mach 80 km einen Motorschaden. Da der Händler zeitnah keine Möglichkeit sah, das Auto dort wegzuholen, haben wir es mit dem ADAC-Pannendienst wieder nach Berlin liefern lassen. Der Schaden wurde im Zuge der Gewährleistung behoben, d.h., ein Austauschmotor eingebaut.

Nach Fertigstellung sah der Händler wieder keine Möglichkeit das Auto zurückzubringen, wegen angeblich 1/2 m Schnee etc. Daraufhin haben wir vereinbart, das Auto selbst abzuholen und dies auch getan. Um die Kosten gering zu halten, hat uns unserr Sohn hingefahren und wir sind mit 2 Autos zurück.

Da es im Vorfeld Streitigkeiten gab, haben wir auch eine Anwältin. Diese meint nun, es gäbe keine Transportkosten erstattet, es wäre unser Problem dass wir das Auto so weit weg gekauft haben. Und wenn Transportkostenersatz, dann nur für z.B. den ADAC oder eine Spedition, also nicht privat?!

Das kann doch nicht sein? im BGB § 439 Abs. 2 steht dass der Verkäufer die Kosten übernehmen muss bei Sachmangel, leider ist aber nichts im Detail beschrieben (auch sonst im I-Net nicht) wie es bei privaten Kosten aussieht.

M.E. müssten die auch übernommen werden? Und wenn ja, wie müsste man die Kostenaufstellung formulieren bzw. was stellt man da üblicherweise in Rechnung?

Nochmals vielen Dank für eine schnelle Lösung

Astrid

Hallo,

nach meinen Erfahrungen hat eure Anwältin keine Ahnung von diesem Thema. In §437 Nr. 3 BGB ist geregelt, dass auch Schadenersatzansprüche bestehen.Allerdings gilt es diese auch durchzusetzen. Dazu zählen Spritkosten und Verdienstausfall. Allerdings ist der Händler nicht verpflichtet ein Fahrzeug bei Sachmängeln zu holen und zurückzubringen. Eure Kosten können ja bei 200 km nicht soo hoch gewesen seien. Deswegen würde ich dafür nicht den Rechtsweg beschreiten. Aber dies musst Du entscheiden.

MfG

W.A.

Guten Tag lieber Experte,

auch wenn es schon schändlich lange her ist, möchte ich mich noch sehr für Deine Auskunft bedanken. Die Geschichte ist nach einigem hin und her nun ausgestanden.

Dank ADAC-Rechtsschutz und einer Klageandrohung wegen arglistiger Täuschung (der Händler hatte verschwiegen, dass der PKW schon mal ein wirtschaftlicher Totalschaden war der wieder aufgebaut wurde, daher der Motorschaden und Austauschmotor), hat der Händler in letzter Minute eingelenkt und unsere privaten Transportkosten übernommen. Es wurde der gesetzliche km-Satz (0,30 EUR/km) zugrunde gelegt für 1 Auto hin und zurück und den abzuholenden PKW nur zurück. Wahrscheinlich hätte man auch eine Bahnfahrt absetzen können aber das war dann zu zeitaufwendig weswegen wir mit dem Auto gefahren sind. Die Zeit konnte nicht in Anrechnung gebracht werden, ebenso Übernachtungen wären wohl nicht gegangen.

Dies zu Deiner Information falls, mal wieder jemand eine solche Frage stellt kannst Du gern darauf zurückgreifen.

Nochmals vielen Dank!

MfG

Astrid