Gewährleistung, Reparatur erst nach einem Jahr abholen

Hallo liebe Fachfrauen und Fachmänner,

ich brauch mal wieder Euren Rat.

Angenommen man kauf ein elektrisches Gerät in einem Elektromarkt.
Nach wenigen Monaten geht das Gerät kaputt und man bringt es im Rahmen der Gewährleistung zum Markt. Dieser repariert das Geärt auch und man soll per SMS informiert werden wenn das Gerät fertig ist.

Nun erhählt man allerdings keine SMS und vergisst dass man das Gerät zur Reparatur gebracht hat.

Nach einem Jahr fällt es wieder ein. Man geht zum Elektromarkt und bittet um das reparierte Gerät. Es wird allerdings gesagt, dass das Gerät bereits entsorgt wurde.

Nun die Frage: Ist es rechtens das Gerät nach einem Jahr zu entsorgen, wenn der Käufer es nicht abgeholt hat. Wenn ja (oder auch wenn nein) gibt es eine gesetzliche Regelung über die Abholdauer?

Danke schon mal für Euer Feedback.

Beste Grüße
Markus

Hallo!

Sicherlich gibt es AGBs des Ladens wo man die Ware zur Reparatur einlieferte.
Und da steht üblich etwas zum Fall Nichtabholung drin. Aber 1 Jahr bestimmt nicht, selbst 6 Monate wäre schon recht lange und unüblich.
Meiner Kenntnis nach gibt’s eine Mindest-Lagerfrist von 3 Monaten. Weniger wäre unzulässig.

Wer hat denn einen Fehler gemacht ?

Hat der Laden auch die Kundenadresse ? Dann würde man wohl erwarten dürfen, es wird auch schriftlich angemahnt bevor entsorgt wird.

MfG
duck313