Hallo,
X = Käufer
V = Verkäufer
also X, kauft sich einen Drucker der nach einer gewissen Zeit (weniger als 6 Monate) in die Reparatur muss, es besteht noch die Gewährleistungspflicht des V, wie im Gesetz vorgeschrieben 2 Jahre.
Nun als X sich sein Gerät abholt bekommt er das Gerät einfach so, ohne irgendwelche Hinweise auf welchen Schaden das Gerät hatte noch einen Reparatur schein. Jetzt die Frage, hat X ein Anrecht darauf, sich eine Schein geben zu lassen wo drauf steht das das Gerät dann und dann Repariert wurde ? Als nachweis falls wenn mal was da sein sollte (Defekt), er es dem V nachweissen kann.
mfg.