Gewährleistung, Reparatur Nachweis Pflicht

Hallo,

X = Käufer
V = Verkäufer

also X, kauft sich einen Drucker der nach einer gewissen Zeit (weniger als 6 Monate) in die Reparatur muss, es besteht noch die Gewährleistungspflicht des V, wie im Gesetz vorgeschrieben 2 Jahre.

Nun als X sich sein Gerät abholt bekommt er das Gerät einfach so, ohne irgendwelche Hinweise auf welchen Schaden das Gerät hatte noch einen Reparatur schein. Jetzt die Frage, hat X ein Anrecht darauf, sich eine Schein geben zu lassen wo drauf steht das das Gerät dann und dann Repariert wurde ? Als nachweis falls wenn mal was da sein sollte (Defekt), er es dem V nachweissen kann.

mfg.

Hallo,
hast Du keinen Einlieferungsschein bekommen? Der sollte doch als Nachweis reichen. Was kaputt war, weiss unter Umständen kein Mensach, da das Ding weggeworfen und durch ein anderes ersetzt und nicht repariert wird.

Falls Du darauf anspielst, dass es auf die Reparatur eine verlängerte Gewährleistungsfrist gibt - die gibt es nicht.

Gruß
loderunner (ianal)