Gewährleistung Roller Neukauf

Guten Tag,
ich habe am 12.5.09 einen neuen Roller gekauft, und zwar der Marke Globalmotor von der Firma Cleverpack über Ebay.
Habe auch schon die 1. Inspektion von einem autorisiertem Fachhändler durchführen lassen. Ich bin mit dem Roller genau 300 Km gefahren, jetzt gibt es 2 Probleme.

  1. Der Roller springt über den E-Starter nicht an, habe die Batterie gechecht, ist in Ordnung.
  2. Der Roller ruckt beim fahren und wird mit der Zeit immer langsamer, er kommt nur noch auf 30Km/h, und bleibt dann fast stehen.

Diese Probleme habe ich dem Händler sowie auch dem Hersteller gemailt, die antworten aber nicht, habe schon 6 x gemailt, und ans Telefon bekomme ich die nicht.
Habe denen sogar geschrieben, dass ich zum Anwalt gehe wenn sie sich nicht melden, aber nichts ist passiert.
Ich habe mir ja einen neuen Roller geholt um eine Absicherung zu haben, wenn was ist.
Ich weiß ja auch dass man einen China Roller nicht mit einem Markenroller vergleichen kann, aber für meine Zwecke reicht der Roller(falls er OK ist), er braucht mich nur 10 km zur Arbeit zu bringen.

Was vielleicht Probleme machen kann, auf dem Wartungsplan steht unter der Kat. „Ventilspiel“, Anfragen bei Hotline.
Das hat der autorisierte Händler nicht gemacht, aber der repariert ja nun alles ob Honda, Kawasaki…
Kann es sein dass aufgrund des fehlenden anrufes der Händler von der Gewährleistung abspringt?
Vielen Dank für eure hilfe.

Wenn er nach der Reparatur nicht mehr ging würd ich zu dem gehen der den Gewartet hat

Hallo rollerfahrerlukas,

Diese Probleme habe ich dem Händler sowie auch dem Hersteller
gemailt, die antworten aber nicht, habe schon 6 x gemailt, und
ans Telefon bekomme ich die nicht.

Was Ihr Immer meint mit e-mails - ts-ts-ts.
In solchen Fällen gobt es nur eines: Brief mit einschreiben und Rückschein - nur der ist gerichtsverwertbar (geht aber auch einwurf - Einschreiben), Blöde emalis lösche ich zu hauf jeden Tag.

Habe denen sogar geschrieben, dass ich zum Anwalt gehe wenn
sie sich nicht melden, aber nichts ist passiert.

Und, gehts Du jetzt zum Anwalt?

222kpl

Hallo ,
erst mal Danke für den Tipp,
habe vor morgen zum Anwalt zu gehen, dann werde ich ihn aber erst mal fragen , ob ich ein Einschreiben verwenden muß.
Denn laut Gewährleistungsumfang, hatten die mir die AGB geschickt soll man mailen oder anrufen.

Werde vom Vortgang des Geschehens berichten.
Rollerfahrerlukas