Hallo,
durch eine Diskussion bin ich auf folgenden hypothetischen Fall gekommen:
Kunde K kauft bei Händler H ein Mobiltelefon inkl. eines Mobilfunkvertrages. Es handelt sich um ein hochpreisiges Produkt einer Obstmarke.
Nach 13 Monaten versagt das Gerät ohne erkennbaren Grund seinen Dienst. Der für solche Fälle von H empfohlene Weg ist, die Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen.
Dieser wiederum lehnt ab wegen einer zwölfmonatigen Garantiezeit.
H wird erneut (war da nicht 'mal was mit 24 Monaten bei Neugeräten…) auf den Mangel angesprochen, äußert jedoch, dass er sich an die Garantievorgaben des Herstellers halten muss (warum…?).
H eröffnet die Möglichkeit, in einer zertifizierten Obstwerkstätte das Gerät prüfen zu lassen, was allerdings zu Lasten von K gehen würde. Da hier ganz erhebliche Kosten allein durch die Begutachtung entstehen (€ 160,-), und da natürlich das Risiko, dass die Werkstatt einen K-verschuldeten Mangel „entdecken“ könnte recht hoch ist, scheint das keine sinnvolle Alternative zu sein.
K könnte nun befürchten, dass generell ein Produktfehler ausgeschlossen werden würde.
Ich würde vermuten, dass der einzige sichere Weg wäre (nun wird es konstruktivistisch ;~), dass K selbst ein unabhängiges Gutachten erstellen lässt, das Gerät anschließend zur Überprüfung (über H) einsendet, und im Falle einer Ablehnung wegen Eigenverschulden entweder gegen H argumentiert oder klagt.
Ich sehe das Risiko, dass K in eigentlich jedem anderen denkbaren Fall ungerecht behandelt werden würde.
Ein tatsächliches Eigenverschulden von K ist im Prinzip ausgeschlossen.
Ich hoffe, nicht all zu verwirrend formuliert zu haben. Ansonsten: fragt nach!
Danke + Grüße
formica