Ich habe vor gut 9 Wochen einen Stereoreceiver bei einem Onlinehändler bestellt. Da das Gerät fehlerhaft war bzw. noch ist, gab ich das Ding 2mal zur Reparatur und habe mit zum Teil längeren Telefonaten mit dem Händler versucht, ein Austauschgerät zu erhalten. Der lehnte das aber ab und nachdem das mit der Fehlerbehebung auch nicht klappte, sandte ich das Gerät zwecks Wandlung des Kaufvertrages zurück. Nun habe ich gelesen, daß mir unter Umständen eine Art Schadenersatz für die mir entstanden Kosten zusteht. Wie hoch wäre der wohl und habe ich da überhaupt eine Chance, ein paar Mäuse zu sehen und wenn ja, wofür ?
(ebenfalls keine Anrede)
längeren Telefonaten mit dem Händler versucht, ein
Austauschgerät zu erhalten. Der lehnte das aber ab
auf ein Austauschgerät hast du auch keinen Anspruch, sofern in den AGB 2-3 Nachbesserungen vereinbart sind und diese noch nicht abgeschlossen sind
gelesen, daß mir unter Umständen eine Art Schadenersatz für
die mir entstanden Kosten zusteht.
unter welchen Umständen denn?
Wie hoch wäre der wohl
die Antwort ist doch in der Frage enthalten: in Höhe der „mir entstandenen Kosten“ (wenn überhaupt)
habe ich da überhaupt eine Chance, ein paar Mäuse zu sehen und
wenn ja, wofür ?
auch hier wieder: für die „mir entstandenen Kosten“ (ebenfalls: wenn überhaupt)
Glaub nicht, dass du da noch eine Art Schmerzensgeld kassieren kannst. Sogar deine notwendigen Auslagen (Porto, Zeitaufwand etc., also die „mir entstandenen Kosten“) wirst du m.M. nicht wiedersehen. Es sei denn du kannst dem Händler bezüglich des Mangels Vorsatz nachweisen.
Ich würde sagen: Pech gehabt.
(auch kein Gruß)
Nils
Moin!
auf ein Austauschgerät hast du auch keinen Anspruch, sofern in
den AGB 2-3 Nachbesserungen vereinbart sind und diese noch
nicht abgeschlossen sind
in den AGB des Händlers wird auf die Bestimmungen im BGB verwiesen und da steht sehr wohl, dass es unter Umständen ein Ersatzgerät gibt oder zwei Nachbesserungsversuche, wobei die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben sollte. Der Händler hat sich aber mir gegenüber überhaupt nicht festlegen wollen, was die Sache mittlerweile neun Wochen dauern läßt.
Gruß
Marc
Hallo,
in den AGB des Händlers wird auf die Bestimmungen im BGB
verwiesen
es ist ein Unterschied, ob da steht „im übrigen gelten die Bestimmungen des BGB“ oder „es gelten die Bestimmungen des BGB“. Letzteres macht AGB überflüssig, da sie ja gerade das BGB ersetzen bzw ergänzen sollen.
und da steht sehr wohl, dass es unter Umständen ein
Ersatzgerät gibt oder zwei Nachbesserungsversuche,
„unter Umständen“…
In den meisten AGB behält sich der Händler die Wahl zwischen Nachbesserung und Reparatur vor. So bleibt erstmal nichts als warten.
Anspruch auf ein funktionierendes Ersatzgerät bzw Wandlung des Kaufvertrags hast du dann erst nach den in den AGB vereinbarten erfolglosen Reparaturversuchen. Nach dem was du schreibst ist das ja jetzt der Fall. Du solltest also den Kaufpreis zurückerhalten, da du wandeln und keine Ersatzlieferung haben willst.
Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben sollte. Der Händler hat
sich aber mir gegenüber überhaupt nicht festlegen wollen, was
die Sache mittlerweile neun Wochen dauern läßt.
Ich denke er hat schon zwei mal versucht zu reparieren?
Und du hast das Gerät mit dem Hinweis auf Wandlung zu ihm geschickt?
9 Wochen für kaufen, 2 mal reparieren, jeweils mit Postlaufzeiten hin und zurück, nochmal zurückschicken wegen Wandlung ist doch gerade noch im Rahmen.
Gruß
Nils
So iss´ richtig ! 
Bestellt ruhig weiter alle beim billigsten Versender, möglichst weit weg. Schwierigkeiten dieser Art werden zunehmen !