Gewährleistung & Spielekosole

Guten Tag!
Ich habe folgende Artikel gefunden und gelesen, allerdings noch Verständnisprobleme:

http://www.rechtsfreund.at/garantie.htm
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?categor…

Zitat aus dem erstem Link:

Ob der Vertragspartner dabei den Mangel verschuldet hat oder nicht, ist unwesentlich. Der Händler leistet nämlich unabhängig vom Verschulden Gewähr dafür, dass die Ware keinen Mangel hat.

Folgender Fall: A kauft im Jänner 06 bei der großen Elektrowarenkette B eine aktuelle Konsole. Im beiliegendem Garantieheft wird vom Hersteller ein Jahr Garantie zugesprochen. Im Februar 2007 ist die Konsole trotz sachgemäßer Handhabung nicht länger funktionstüchtig. A geht nun zu B und besteht auf die Gewährleistung - der Fehler muss bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein da die Konsole nach Betriebsanleitung behandelt wurde. Nach folgendem Absatz des zweiten Artikels muss das A jetzt Beweisen können:

Der Übergeber (in der Regel der Händler) muss nur für Mängel einstehen, die bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das ist wichtig. Doch für die Zeit danach (nach sechs Monaten ab Übergabe) gilt für Mängel die sogenannte „widerlegliche Vermutung“, dass diese Mängel schon bei Übergabe vorgelegen haben. Der Übergeber trägt also innerhalb der ersten sechs Monate ab Übergabe die Beweislast dafür, dass die Mängel nicht schon bei Übergabe vorhanden waren. Mit einer Ausnahme: Wenn diese Vermutung mit der Art der Sache (verderbliche Waren) oder des Mangels (typische Abnützungserscheinungen) unvereinbar ist. Nach der Sechs-Montats-Frist müssen sie als Käufer beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

wie kann A nun zeigen, dass die Konsole bereits einen Defekt hatte als er sie kaufte? Der Defekt ist erst etwas später als nach einem Jahr sichtbar geworden. (Aber wie schon gesagt, die Konsole wurde ordnungsgemäß gehandhabt)

wie kann A nun zeigen, dass die Konsole bereits einen Defekt
hatte als er sie kaufte? Der Defekt ist erst etwas später als
nach einem Jahr sichtbar geworden.

Wenns hart auf hart geht, wohl nur mit einem Sachverständigengutachten.
Ein Indiz wäre auch, daß derselbe Fehler bei vielen Konsolen um die selbe Zeit auftritt…

LG
Stuffi

Hey,

also nach einem Jahr ist es schwer bzw. gar unmöglich nachzuweisen das der Defekt schon von Anfang an da war, das ist auch vielen klar, nur leider ist es so !

Aber in der Regel zeigt sich der Hersteller ja Kulant, also wenn mal dieser Fall für A eintrifft, mal beim Händler versuchen, wenns nicht klappt ab zu dem Hersteller. Da ein starker konkurenz kampf bei den Konsolen herrscht, will ja der Hersteller einen auch in Zukunft für seine Konsole interessieren.

mfg.

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So wich ich den Inhalt der beiden von mir angeführten Links verstanden habe, ist dem Hersteller alles völlig egal was über seine (freiwillige) Garantie hinausgeht und der Übergeber (meistens Händler) müss A vom Gesetz her Ersatzleistungen bieten - aber nur wenn A beweisen kann, dass die Konsole schon beim kauf defekt war.

Danke für den Tip, aber meine Frage hat er nicht beantwortet!

Danke, das hilft!
A hat die Konsole um 400€ neu gekauft, da der hypothetische Defekt aber nur die Konsole, nicht aber die Festplatte, betrifft kann sich A um etwa 300€ ein neues System kaufen. Würde sich für A ein solcher Streit auszahlen oder sollte er es bei Ketten rasseln belassen und aufgeben bevor investitionen in ein Verfahren (wie die Beauftragung eines Sachverständigen) getätigt werden?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wie kann A nun zeigen, dass die Konsole bereits einen Defekt
hatte als er sie kaufte?

Wahrscheinlich gar nicht. Auch ein Gutachter wird da nicht helfen können. Nur, weil ein Gerät nach einem Jahr kaputt geht, muss doch nicht schon beim Kauf ein Defekt vorgelegen haben. Wenn Du glaubst, dass wegen der gesetzlichen Mängelgewährleistungspflicht von 2Jahren auch alle Geräte so lange funktionieren müssen, liegst Du falsch. Der Käufer hat halt einfach Pech gehabt, das ist alles.
Also: der Käufer sollte dem schlechten Geld nicht noch das gute hinterherwerfen. Statt einen Gutachter auf eigenes Risiko und für viel Geld zu beauftragen, lieber gleich eine neue Konsole kaufen.
Gruß
loderunner