gewährleistung trotz gewerbeabmeldung

hallo ich habe eine frage und zwar wurde vor 3 monaten mein badezimemr von einer firma saniert einzelunternehmen jetzt hatte ich mängel gefunden aber mir ist zu ohren gekommen das der inhaber sein gewerbe abgemeldet hat und ein freund von ihn hatte ein neues gewerbe aufgemacht und der wollte jetzt die firma übernehmen sprich er ist dann wieder selbstständig habe ich noch gewährleistungsansprüche???

hallo ,

das ist leider nicht mein Gebiet. Da kann ich keinen Rat geben.
Gruss

Wolfgang

Hallo,

zunächst: Gewährleistungsansprüche bestehen nur für Mängel, die bereits bei Abnahme bestanden, sich aber erst später gezeigt haben. Die Beweislast, dass der Mangel bereits bei Abnahme vorhanden war, liegt beim Auftraggeber.

Durch die Abmeldung eines Gewerbes entledigt sich natürlich keiner seiner Verpflichtungen. Hier ist entscheidend, ob es sich um ein Einzelunternehmen (http://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_%28De…) oder eine Kapitalgesellschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Kapitalgesellschaft) handelt. Ist es ein Einzelunternehmen, so haftet der Inhaber persönlich, auch wenn das Gewerbe aufgegeben wurde. Kapitalgesellschaften müssen abgewickelt werden, sie haften mindestens noch ein Jahr nach Aufgabe des Betriebes.

Wird das Unternehmen durch einen Dritten übernommen, ist hier zu prüfen, ob eine so genannte Geschäftsfortführung erfolgt (http://bundesrecht.juris.de/hgb/__25.html). Dann übernimmt der neue Inhaber alle Verpflichtungen.

Die Frage ist hier weniger, ob überhaupt Ansprüche bestehen, sondern vielmehr, gegen wen diese durchsetzbar sind. Zunächst sollte man sich an den Inhaber des nun geschlossenen Unternehmens wenden.

Gruß

S.J.

Hallo dj1989,

ich glaube die Gewährleistungsansprüche sind nicht mehr durchzusetzen. Ich bin mir aber nicht sicher. Mein Tip, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt befragen.

Sorry aber mit gewerbe kenn ich mich nicht aus

Hallo lieber dj1989 -
in diesem Falle bin ich leider überfragt. Hast Du vielleicht ein Angebot von dieser Firma - mit allegmeinen Geschäftsbedingungen drauf ? Da könnte was zu Gewährleistungen stehen. Wenn Du noch nicht alles bezahlt hast, hast Du ein Zurückbehaltungsrecht. Ansonsten mal die Verbraucherberatung fragen. Ist die Firma im Hndelsregister eingetragen ? Notfalls da mal gucken wer Inhaber bzw. neuer Inhaber ist. Handelt es sich um eine GmbH oder OHG? -
Vielleicht findest Du ja auch bei Google unter dem Stichwort „Handwerkergewährleistung“ einige Infos.
Sorry aber mehr kann ich zum Problem nicht sagen.
Gruß H.A.W.

hallo dj 1989,
das ist ja eine üble geschichte…leider kann ich keine 100% aussage machen, sorry. ich befürchte aber, dass es nicht gut aussieht. sicher kann das vermutlich nur ein anwalt burteilen.
viel glück
candy**66