Hallo!
Aber Vorsicht: wenn der Preis dann auf etwas ganz anderes
schließen lässt, wirkt das ggf. auf einen Richter wie der
(erfolglose) Versuch, das Gewährleistungsrecht zu umgehen…
Weißt du zufällig, wo das steht?
Man versetze sich in die Lage des Händlers. Kleinste Kleinigkeiten, und sei es eine lockere Schraube am Kühlerschlauch oder ein Riss in der Hydraulik können bei Autos enorme Reparaturkosten verursachen, dazu Fahrtkosten, Ausfallkosten, Unfallschäden usw.
Dafür will der Händler eben nicht haften. Kann man es ihm verdenken? Er will Autos verkaufen und nicht im Gerichtssaal sitzen.
Darüber hinaus bietet er den Käufern einen Deal an: „Du kriegst das Auto richtig billig, so billig, wie von privat, aber dafür gibt es eben keine Mängelhaftung.“
Es MUSS einen Weg geben, diese lästige Vorschrift legal zu umschiffen.
Wenn hier niemand eine bessere Möglichkeit kennt, dann schreibt der Händler eben einfach kurz und knapp:
„Motor läuft, TÜV bis 2011, Probefahrt und Besichtigung möglich. Dem Verkäufer sind keine Mängel bekannt, es kann aber sein, dass das Fahrzeug möglicherweise trotzdem Mängel hat.“
Oder „… Defekte aller Art nicht ausgeschlossen.“
Oder so ähnlich.
Wenn das nicht reicht, dann nenn mir bitte eine bessere Möglichkeit.
Danke.
Grüße
Andreas