Servus,
ein Kunde geht zum Hänlder und möchte ein Produkt kaufen. Der
Händler bietet ihn ein ähnliches Gerät an und sagt dazu, dass
er es zum halben Preis bekommt, da die Herstellerfirma
insolvent ist. Aber er bekomme darau keine Gewährleistung.
Denn das gerät verkaufen sie quasi an Bastler.
Ist es so möglich die Gewährleistung zu umgehen, indem der
Händler etwas verkauft mit den Passus das es ein Gerät für
Bastler sei?
schönes Wochendende
Naseweis
Hallo,
ein Kunde geht zum Hänlder und möchte ein Produkt kaufen. Der
Händler bietet ihn ein ähnliches Gerät an und sagt dazu, dass
er es zum halben Preis bekommt, da die Herstellerfirma
insolvent ist. Aber er bekomme darau keine Gewährleistung.
Denn das gerät verkaufen sie quasi an Bastler.
Ein Ausschluss der Gewährleistung ist bei einm Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher nicht zulässig und damit unwirksam.
Ist es so möglich die Gewährleistung zu umgehen, indem der
Händler etwas verkauft mit den Passus das es ein Gerät für
Bastler sei?
Der Verkäufer muss die Ware wie in BGB § 434 beschrieben im vertragsgemäßen Zustand, frei von Mängeln übergeben. Die Frage ist nun, welcher Zusatnd vertragsgemäß vereinbart ist. Ein deklarieren als defekt nur um die Gewährleistung ausschließen zu können ist nicht zulässig.
schönes Wochendende
ebenso. Gruß
S.J.
Hi,
Der Verkäufer muss die Ware wie in BGB § 434 beschrieben im
vertragsgemäßen Zustand, frei von Mängeln übergeben. Die Frage
ist nun, welcher Zusatnd vertragsgemäß vereinbart ist. Ein
deklarieren als defekt nur um die Gewährleistung ausschließen
zu können ist nicht zulässig.
Habe ich mir fast gedacht, wundert mich nur, dass ein großes fiktives Unternehmen mit einer sehr bekannten Rechtsabteilung dies so versucht.
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