Hallo Zusammen,
jemand kauft bei einem Vertragshändler, im Dezember 2012, einen Wagen Bj. 2003, der mit einer Garantieversicherung angeboten wurde.
Beim Verkaufsgespräch kam die Frage nach dem Sinn dieser Garantie auf und wurde lapidar mit den Worten beantwortet: „Die ist im Preis schon drin.“
Na gut, aber der Sinn dieser Versicherung soll auch nicht Gegenstand der Frage sein…
Nun, im Januar 2013, ist der Fensterheber der Beifahrerseite verstorben. Am nächsten Samstag ist ein Werkstatttermin in der Vertragswerkstatt, wo der Wagen auch gekauft wurde. Da Autohändler im allgemeinen als „Schlitzohren“ gelten und es auf diesen auch irgendwie zutrifft, geht man davon aus, dass er versuchen wird, den Schaden über die Garantieversicherung abzuwickeln.
Der Kunde will das aber definitiv nicht!
- Weil wir uns noch im 1. Halbjahr der Gewährleistung befinden.
- Weil der Kunde im Garantiefall prozentual mitbezahlen müsste.
- Weil der Kunde denkt, dass wäre sowieso Versicherungsbetrug, weil eigentlich der Händler bezahlen müsste (-> Punkt 1.).
Was denken die Experten?
@ MOD: Evtl. Versicherungs- oder Verkehrsbrett? - Dann bitte verschieben!
Gruß Herr_Schulz