Gewährleistung UND Garantie (-versicherung)

Hallo Zusammen,

jemand kauft bei einem Vertragshändler, im Dezember 2012, einen Wagen Bj. 2003, der mit einer Garantieversicherung angeboten wurde.

Beim Verkaufsgespräch kam die Frage nach dem Sinn dieser Garantie auf und wurde lapidar mit den Worten beantwortet: „Die ist im Preis schon drin.“

Na gut, aber der Sinn dieser Versicherung soll auch nicht Gegenstand der Frage sein…

Nun, im Januar 2013, ist der Fensterheber der Beifahrerseite verstorben. Am nächsten Samstag ist ein Werkstatttermin in der Vertragswerkstatt, wo der Wagen auch gekauft wurde. Da Autohändler im allgemeinen als „Schlitzohren“ gelten und es auf diesen auch irgendwie zutrifft, geht man davon aus, dass er versuchen wird, den Schaden über die Garantieversicherung abzuwickeln.

Der Kunde will das aber definitiv nicht!

  1. Weil wir uns noch im 1. Halbjahr der Gewährleistung befinden.
  2. Weil der Kunde im Garantiefall prozentual mitbezahlen müsste.
  3. Weil der Kunde denkt, dass wäre sowieso Versicherungsbetrug, weil eigentlich der Händler bezahlen müsste (-> Punkt 1.).

Was denken die Experten?

@ MOD: Evtl. Versicherungs- oder Verkehrsbrett? - Dann bitte verschieben!

Gruß Herr_Schulz

Hallo!

Ja,man hat die 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung mit all den Problemen wie sonst auch immer.
Im ersten halben Jahr eher kundenfreundlich,weil hier der Händler beweisen müsste(nicht einfach sagen,es sei so!),der Fehler sei nicht schon beim Kauf da gewesen und zeigt sich erst später durch Ausfall.
Da wird der Händler wohl kostenfrei nachbessern/reparieren müssen,denn wie könnte ihm die Abwehr des Anspruchs gelingen ?

Die Garantie würde greifen,wenn es eben kein solcher Fall wäre,also normaler Verschleiss oder Zufallsausfall.
Kann eigentlich in den ersten 6 Monaten nicht zum Tragen kommen,weil entweder Gewährleistungsschaden, ja oder nein.
Und bei Nein,kann m.E. auch die Garantie nicht greifen.
Denn Nein,könnte ja nur bedeuten,es läge Kundenverschulden vor und da greift auch die Garantie nicht.

MfG
duck313

Hallo Duck,

man wird also darauf beharren, dass die Garantieversicherung für diesen Fall, nicht zur Verfügung steht! - Das war auch der eigentliche Plan. Dankeschön!

Gruß Herr_Schulz

Moin,

dazu wäre zu klären, ob der defekte Fensterheber denn überhaupt einen Sachmangel darstellt?

Gruß