würde mich intressieren wie es in folgender geschichte den aussieht.
Also Mister X kauft einen Kühlschrank übers internet, 2 Wochen nach Lieferung ist das Gerät defekt, also Kühlt nicht mehr. Der Verkäufer verlangt vom Käufer das dieser auf seine kosten eine Spedition beauftrag die, die ware an ihn liefert um diese zu reparieren. Ist das Rechtens ?
Der Verkäufer verweist hierzu auf den Kaufvertrag worauf „Erfullungsort XXX“ steht, ist das ein sogenanntes Hintertürchen für den Verkäufer ?
Was dem Käufer aufgefallen ist, das die Widderuffrist ja noch besteht, kann der Käufer den Gesamten Kaufbetrag zurückverlangen und verlangen das der Verkäufer den defekten Kühlschrank abholt ?
Mister X sollte einfach von seinem Widerruf Gebrauch machen, so dass der Verkäufer das Ding auf seine Kosten abzuholen hat. Dies würde aber voraussetzen, dass der Kühlschrank keine Verschlechterung erfahren hat, das heißt wieder als neu verkauft werden kann. Also z.B. muss die Originalverpackung auch noch vorhanden sein.
Gruß
S.J.
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die Originalverpackung muss nicht mit dabei sein, kann aber schlimmstenfalls dazu führen, dass dann von dem Betrag eine geringe Menge abgezogen wird.
Falls die Widerrufsfrist noch bestehen sollte, wäre es wohl am Sinnvollsten davon einfach Gebraucht zu machen, ab einem Betrag von € 40 trägt der VErkäufer die Kosten des Widerrufs. Allerdings muss der Käufer die Rückversandkosten in der Regel vorschiessen, so dass der Verkäufer dann dieses Geld mit dem Betrag zusammen zurückerstattet.
Die Klausel mit dem Erfüllungsort im VErtrag bzw. in den AGBen hat in erster Linie Einfluss auf die Primärleistung, als auf den Austausch von Kühlschrank und Geld. Damit soll festgestellt werden, wo die Leistungen zu erbringen sind, also wann ein Annahme- oder ein Schuldnerverzug eintreten kann, wenn einer der beiden VErtragspartner nicht rechtzeitig oder gar nicht mehr (Unmöglichkeit) leistet.
Grüße
tayne
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„ies würde aber voraussetzen… Also z.B. muss die
Originalverpackung auch noch vorhanden sein.“
Mit der Entsorgung der Originalverpackung erlöscht demnach das
Widerrufsrecht?
Das hätten die Versandhändler wohl gerne…
Hallo,
bitte nichts aus dem Zusammenhang reissen. Im Ursprungsposting heißt es wörtlich:
"Was dem Käufer aufgefallen ist, das die Widderuffrist ja noch besteht, kann der Käufer den Gesamten Kaufbetrag zurückverlangen und verlangen das der Verkäufer den defekten Kühlschrank abholt ?