Hallo WWW-Gemeinde,
kann mir jemand sagen wie lange die Gewährleistungsfrist zwischen Vollkaufleuten ist, wenn nichts vereinbart wurde.
z.B.
Bei Kauf eines Gabelstaplers…
Danke
josch
Hallo WWW-Gemeinde,
kann mir jemand sagen wie lange die Gewährleistungsfrist zwischen Vollkaufleuten ist, wenn nichts vereinbart wurde.
z.B.
Bei Kauf eines Gabelstaplers…
Danke
josch
Hi,
kann mir jemand sagen wie lange die Gewährleistungsfrist
zwischen Vollkaufleuten ist, wenn nichts vereinbart wurde.
siehe HGB § 377: Unverzügliche Anzeige, sonst gilt der Mangel als genehmigt.
Gruß,
Christian
Hi Josch,
das steht im kaufvertrag.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
DANKE!!!
DANKE!!!
Grundsätzlich gibt es den Vollkaufmann schon seit längerem nicht mehr.(nur als Info - mit der Garantie hat das natürlich nichts zu tun).
Gruß
Frank