Gewährleistung, Unternehmer verkauft privat

Hallo,

Unternehmer U handelt mit gebrauchten Kfz.
Kaufinteressent P ist eine Privatperson.

U bietet ein Fahrzeug an, das er selbst eine bestimmte Zeit auf sich zugelassen und benutzt hat. Das Fahrzeug wurde nur privat genutzt, dies ist mehr oder weniger offensichtlich (Motorrad).

Kann U gegenüber P jegliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung rechtlich wirksam vertraglich ausschließen, als wäre der Verkauf Privat zu Privat oder Unternehmer zu Unternehmer?

Falls ja, wie lange müsste das Kfz auf ihn zugelassen gewesen sein?

Grüße
formica

Kann U gegenüber P jegliche Gewährleistung/Sachmängelhaftung
rechtlich wirksam vertraglich ausschließen, als wäre der
Verkauf Privat zu Privat oder Unternehmer zu Unternehmer?

Ja, wenn es beispielsweise von vornherein als Defekt verkauft werden würde. Sonst dürfte es, meinem Wissen nach, nicht funktionieren.

Ja, wenn es beispielsweise von vornherein als Defekt verkauft
werden würde. Sonst dürfte es, meinem Wissen nach, nicht
funktionieren.

Er kann es aber z.B. nicht als Schrott verkaufen, wenn Fahrzeug und Preis(!) ganz offensichtlich zeigen, dass es sich nicht um einen Schrottverkauf handelte, sondern ein ganz normaler PKW-Verkauf. Wenn dann Unternehmer die Gewährleisdtung ausschliesst müsste man gesetzliche 2 Jahre haben, denn das sollte rechtlich nicht greifen…
MFG
P.

Hallo,

nur um nicht falsch verstanden zu werden:

es handelt sich nicht um den Versuch, einen normalen gewerblichen Handel ohne Gewährleistung / Sachmängelhaftung abzuschließen.
Es geht explizit darum, ob dies möglich ist, wenn das Fahrzeug ausschließlich privat vom U genutzt wurde.
Anders gefragt: Kann U als Händler überhaupt ein Fahrzeug privat verkaufen?

„Tricks“ interessieren mich eigentlich nicht, sondern nur harte gesetzliche Fakten, da der Fall fiktiv ist und dessen Basis eine Diskussion zwischen dem Fragesteller und einem Bekannten ist.

Grüße
formica

wenn der händler bei abschluss des rechtsgeschäfts nicht in ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen tätigkeit handelt, ist er „für dieses Geschäft“ kein unternehmer, vgl.§ 14 bgb. damit tritt er insoweit als „privatverkäufer“ auf.

es gibt wohl einige, die das anders sehen und dies mit der möglichkeit einer umgehung der verbraucherschutznormen begründen. ich meine aber, das ist mit dem eindeutigen wortlaut nicht vereinbar. im übrigen besteht die umgehungsgefahr nicht, weil für die beurteilung, ob das rechtgeschäft in ausübung des gewerbes erfolgt, objektive maßstäbe anzusetzen sind. daher genügt es nicht, wenn ein händler ohne weitere nachweise behauptet, er verkaufe privat.
auch spricht gegen diese sichtweise, das ein händler sich danach auch kein fahrzeug (oder anderes verbrauchsgut) privat kaufen könnte, er wäre immer der gefahr ausgesetzt, das seine rechte eingeschränkt sind - weil er ja unternehmer ist. d.h. er könnte niemals verbraucherschutzrecht für sich beanspruchen, auch wennn er tatsächlich als verbraucher agiert.

also: ja, er kann!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

nur um nicht falsch verstanden zu werden:

es handelt sich nicht um den Versuch, einen normalen
gewerblichen Handel ohne Gewährleistung / Sachmängelhaftung
abzuschließen.
Es geht explizit darum, ob dies möglich ist, wenn das Fahrzeug
ausschließlich privat vom U genutzt wurde.
Anders gefragt: Kann U als Händler überhaupt ein Fahrzeug
privat verkaufen?

Selbstverständlich kann auch ein Unternehmer privat etwas verkaufen. Ich würde einen solchen Verkauf dann aber auch nicht in meinen Geschäftsräumen durchführen und auch den Kaufvertrag diesbezüglich unmißverständlich formulieren. Es ist daher auch üblich dass Unternehmer bei Ebay beispielsweise zwei Accounts besitzen. Einen für die gewerblichen Verkäufe und einen für die Privatperson.