Hallo liebe www´ler,
mein Vater hat einen Gebrauchtwagen vom Händler für seine freiberufliche Tätigkeit gekauft. Nun hat der Händler vertraglich die Gewährleistung ausgeschlossen mit der Begründung „Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf von Nutzfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der Käufer eine juistische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sonervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.“
Mein Vater hat diesen Vertrag unterschrieben. Kann die gesetzliche Gewährleistung überhaupt ausgeschlossen werden? Was kann ich tun, um doch einen Gewährleistungsanspruch durch den Händler zu erwirken?
Kann diese Klausel angefochten werden? Es handelt sich übrigens um die AGB in den Vertragsentwürfen des Zentralverbandes Deutsches KFZ-Gewerbe e.V. - Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen - Stand Juli 2003
Vielen Dank für die Antworten.