Antw. Technisch / Nichtjuristisch
Hallo,
Angenommen, eine Gefrierschrank geht nach Ablauf der Garantie
kaputt und die Reparatur inkl. einer neuen Elektronik
Ist die Elektronik des gleichen Symptoms (Eisbildung) wegen erneuert worden?
(lt.
Rechnung für Reparatur) wird von dem Eigentümer bezahlt. Und
weiterhin angenommen in den darauffolgenden nahezu 2 Jahren
vereist der Gefrierschrank Gefrierschrank an unzugänglichen
Stellen (der Gefrierschrank ist "abtaufrei) immer wieder so
stark, dass insgesamt 4 mal der Reparaturdienst gerufen werden
muss, weil die Temperatur nicht tief genug ist.
Wie ist die Temperatur denn minimal?
Wenn nun die Reparatur dreimal „auf Gewährleistung“ ausgeführt
würde, beim vierten Mal der Reparaturdienst über 200,00 Euro
verlangen würde - angeblich nur die Reparaturkosten, nicht
jedoch für die erneut defekte Elektronik.
Allem Juristischen vorgegriffen habe ich den Verdacht, dass die Elektronik nicht die Ursache für die Vereisung war und ist.
Das mit „abtaufrei“ ist nur die halbe Wahrheit. Setzt u.a. voraus, dass keine übermäßige Feuchtigkeit in den Gefrierraum eingebracht wird, die Türdichtung richtig funktioniert, das Gerät gerade steht (Türpassung), falls Einbaugerät, das Gerät mechanisch korrekt eingebaut ist.
Könnte der Reparaturdienst die Kosten des Arbeitslohn
verlangen, wenn die Gewährleistung für die Elektronik erst
einen Monat später abläuft und für das Teil ansich auch nichts
berechnet wird? Fällt die Feststellung (defekte Elektronik)und
der Einbau dann nicht auch unter die Gewährleistung?
Als Kundendienstler für solches Zeug sage ich = ja.
Was die Juristen sagen, müssen wir abwarten.
Das Recht ist eher auf des Konsumenten SEite.
Deshalb würde ich der fiktiven Eisschrankbesitzerin raten, mit Hinblick auf die Symptomgleichheit in 4 Fällen die Zahlung zu verweigern, vom Fachbetrieb nachweisen zu lassen, ob die Elektronik denn schon wieder die Ursache ist, mit dem Austauschvorschlag erklärt diese übrigens, dass das Ergebnis des Werkvertrages (damals, kurz nach der Garantie) doch mängelbehaftet war und nimmt die fiktive Eisschrankbetreiberin aus der Beweislast. Wie die jetzt genau vorgehen sollte, können die Juristen raten.
Ich glaube nur bei Vereisungsproblemen nicht an elektronische Ursachen.
Wäre toll, wenn sich ein Fachmann dazu äußern würde.
Welcher Herrsteller/Typ ist eigentlich der fiktive Gefrierschrank?
To.i