Gewährleistung - wie weit geht sie?

Hallo!

Folgender Fall:
Ein versierter Schrauber kauft im November 2008 ein kleines, aber wichtiges Lager für einen Kleinkraftradmotor (wen´s interessiert; es geht um das obere Nadellager). Nun, gute 5 Montate (und ca 5 - 6 tkm Laufleistung) später, geht das Lager kaputt und der Defekt zieht diverse andere Teile in Mitleidenschaft. Muss der Verkäufer/Hersteller (wer eigentlich genau?) nur das Lager an sich ersetzen, oder können ihm auch die anderen Teile, die durch den Bruch des Lagerkäfigs beschädigt wurden (Kolben, Zylinder, Zylinderkopf, ggf Kurbelwelle bzw deren Lager, aber das is noch nich raus) in Rechnung gestellt werden?

Läge der Fall anders, wenn der Lagereinbau durch eine Fachwerkstatt, und nicht, wie im vorliegenden Fall, durch einen versierten Schrauber erfolgt wäre?

Gruss

Mutschy

Wenn ein Sachmangel vorliegt und Gewährleistungsansprüche bestehen, dann kann grundsätzlich auch Schadensersatz für den gesamten entstandenen Schaden verlangt werden, ja.

Levay

Wenn ein Sachmangel vorliegt und Gewährleistungsansprüche
bestehen, dann kann grundsätzlich auch Schadensersatz für den
gesamten entstandenen Schaden verlangt werden, ja.

Wobei im vorliegenden Fall ein Sachmangel schwer bis gar nicht
nachzuweisen ist.

Gruß
Stefan

Hallo,

wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (474 BGB) dann gilt wärend der ersten 6 Monate eine sog. Beweislastumkehr (476 BGB), d.h. es wird vermutet, dass der Schaden bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Du musst hier also nicht beweisen, sondern der Verkäufer. ABER: hier haben wir auf der anderen seite wohl kaum einen gewerblichen Verkäufer und damit Unternehmer. Oder…?

Grundsätzlich kann man solche Schäden, die in der Folge entstanden sind, ersetzt verlangen. unternehmer schließen das aber oftmals in ihren AGB aus. Hier wohl eher nicht, denk ich mal. Solche sog. Mangelfolgeschäden kann man ersetzt verlangen, aber dabei wird sich natürlich Dein Gegenüber auf die hinterbeine stellen.

Wenn der Schaden hoch ist, würde ich mir hier jedenfalls mal den Rat eines Anwalts einholen.

Grüße Olli

Grundsätzlich kann man solche Schäden, die in der Folge
entstanden sind, ersetzt verlangen. unternehmer schließen das
aber oftmals in ihren AGB aus.

Eine solche Klausel wäre unwirksam.

Levay

Hallo,

Du musst hier also nicht beweisen, sondern der Verkäufer.

Was dem aber nicht schwer fallen dürfte.

Genau dieses Lager war schon mal vor 5 Monaten defekt. Da so ein Ding
kein Verschleißteil ist steht zu vermuten dem Händler/Hersteller
fällt es nicht sonderlich schwer nachzuweisen, das der versierte
Schrauber vieleicht doch nicht so versiert ist.

Gruß
Stefan

Das ist alles hochspekulativ. Die Beweisprognosen hier bei w-w-w sind manchmal sehr überraschend. Ohne Kenntnis des konkreten Kaufteils und des Mangels und in der Regel ohne besondere Sachkunde lässt sich dazu doch gar nichts sagen. Nicht umsonst werden vor Gericht oft Sachverständige gehört.

Levay

Hallo,

wenn es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt (474 BGB)
dann gilt wärend der ersten 6 Monate eine sog.
Beweislastumkehr (476 BGB), d.h. es wird vermutet, dass der
Schaden bereits bei Gefahrübergang vorhanden war. Du musst
hier also nicht beweisen, sondern der Verkäufer.

Moment - der Verkäufer muss nur den Zeitpunkt beweisen. Den Mangel zu beweisen liegt beim Käufer. Und das dürfte schwer werden, da ein defektes Lager nicht notwendigerweise einen Mangel am Lager voraussetzt. Dreck oder falscher Einbau oder ein Defekt am gelagerten Teil oder Überlastung… da gibt es haufenweise andere mögliche Ursachen.
Gruß
loderunner (ianal)

Guten Tag,

Darüber könnten wir uns jetzt streiten. Fakt ist, dass die Haftung für Mangelfolgeschäden oftmals ausgeschlossen wird und dies auch zulässig ist. Andere Meinungen sind natürlich erlaubt.

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Hallo,
na klar ist dieses Problem eher von der Beweislage zu sehen. Deshalb meinte ich ja, dass Stefan zu einem Anwalt gehen soll. So eine Ferndiagnose kann natürlich nicht zur Falllösung führen. Rechtlich wäre es jedenfalls so, dass man den Mangel zunächst mal belegen müsste und dass dafür keine andere Ursache in Betracht kommt. Das dürfte aber in der beschriebenen Konstellation schwierig sein/werden. Da geb ich Euch schon recht.

Das ganze dürfte aber wohl schon daran scheitern, dass man erst mal beweisen müsste, dass der „Schrauber“ ein Unternehmer ist Sinne des Gesetzes ist. Nur dann greift nämlich erst diese ganze Verbrauchsgütergeschichte…
Grüße Olli

Hallo,

ich glaube wir verstehen das Ausgangspost verschieden.

Deshalb meinte ich ja, dass Stefan zu einem Anwalt gehen soll.

Wenn dann Mutschy

Das ganze dürfte aber wohl schon daran scheitern, dass man
erst mal beweisen müsste, dass der „Schrauber“ ein Unternehmer
ist Sinne des Gesetzes ist.

Ich verstehe es so.
-Mutschy kauft ein Lager bei einem Händler
-Mutschy baut es selbst in sein Krad ein
-Nu ist Krad wieder kaputt an dem gleichem Lager
-Mutschy hätte gern vom Lagerlieferant die Reparatur des Krad bezahlt

Gruß
Stefan

Darüber könnten wir uns jetzt streiten.

Angesichts der klaren gesetzlichen Regelung wäre das aber ein verflixt kurzer Streit.

http://dejure.org/gesetze/BGB/475.html

Levay

Hallo,

Das ganze dürfte aber wohl schon daran scheitern, dass man
erst mal beweisen müsste, dass der „Schrauber“ ein Unternehmer
ist Sinne des Gesetzes ist. Nur dann greift nämlich erst diese
ganze Verbrauchsgütergeschichte…

Ähm - wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Schrauber derjenige, der hier sein selbst in sein eigenes Krad eingebautes Lager und die Folgeschäden vom Lieferanten des Lagers ersetzt bekommen möchte.
Ich kann mich natürlich auch irren.
Gruß
loderunner (ianal)

Klar. Geb Dir recht. B2B wäre die richtige Ergänzung gewesen… :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schrauber = Eigentümer des KKR
Hallo!

Ähm - wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Schrauber
derjenige, der hier sein selbst in sein eigenes Krad
eingebautes Lager und die Folgeschäden vom Lieferanten des
Lagers ersetzt bekommen möchte.

Genau so isses. Es handelt sich um das Fahrzeug des Schraubers, der sich aus Kostengründen einen werkstattbesuch verkneift u bisher auch alles erfolgreich reparierte.

Ich kann mich natürlich auch irren.
Gruß
loderunner (ianal)

Gruss

Mutschy

Hallo!

Du musst hier also nicht beweisen, sondern der Verkäufer.

Was dem aber nicht schwer fallen dürfte.

Genau dieses Lager war schon mal vor 5 Monaten defekt. Da so
ein Ding
kein Verschleißteil ist steht zu vermuten dem
Händler/Hersteller
fällt es nicht sonderlich schwer nachzuweisen, das der
versierte
Schrauber vieleicht doch nicht so versiert ist.

Doch, doch, das isser. Das Lager wurde seinerzeit prophylaktisch gewechselt, ein Defekt an sich lag nicht vor. Mit ~18 Jahren Schraubererfahrung an diversen Kleinkrafträdern und einer Jahreslaufleistung von 20…30 tkm u dem entsprechenden Diagnose-/Reparaturaufwand kann dem Schrauber schon einiges zugetraut werden…

Gruß
Stefan

Gruss

Mutschy