Gewährleistungen beim Autokauf

hallo liebe Leute.

habe ein Auto bei einem Händler für 1750 € gekauft. Ich habe das Auto Probegefahren und mir sind keine Mängel aufgefallen. Es handelt sich um ein Suzuki Swift 1.0 Baujahr 1996. Mängel die bekannt waren wurde auf dem Kaufvertrag aufgeführt. Nun während dem Kauf wurde ein Siemerring gewechselt weil dieser Ölte. Wo ich das Auto abholen war ,quicht der Keilriemen aufeinmal, mir wurde gesagt das es aufhören würde. Ich habe gesagt wenn es nicht Aufhören sollte werde ich wieder kommen. Nach einem Tag ging aufeinmal die Hupe nicht mehr und hätte beinahe ein Autounfall gebaut.Dabei ist mir aufgefallen das,dass Lenkrad schleift,beim einlenken. Das Gerüch kommt direkt vom Lenkrad ,es könnte der Schleifring sein. Dies habe ich dem Händler gesagt und dieser war bereit diese Mängel abzustellen. 23.04.2008 wurde es dann zur Reperatur genommen und gestern habe ich es abgeholt. Zustand nach der Reperatur:

Kein quitchen mehr vom Keilriemen und das Schleifen im Lenkrad ist weg.

Heute den 25.04.2008 bin ich früh los gefahren und da war wieder das Quitchen vom Keilriemen. 10 Stunden Später schleift auch wieder das Lenkrad. Mir wurde gesagt das alles gewechselt wurden ist.

Es läuft ja alles über Gewährleistung ,so jetzt wurden die Mängel laut Verkäufer behoben ,ohne nachweiss natürlich. Aber jetzt sind diese wieder da.

FRAGE:

  1. Was sollte ich jetz tun,Verkäufer anschreiben und wieder Mängel mitteilen? Oder den Kaufwert mindern?

  2. Ich muss jedesmal das Auto 80 Km weit fahren und bin Beruflich auf das Auto angewissen. Für mich ist es eine Kleinigkeit doch eine erhebliches Problem. Was kann ich da tun?

  3. Bin ADAC Mitglied was könnte der ADAC tun für mich?

Bin für jede Antwort Dankbar.

Moin,

Du solltest zuerst alles dokumentieren. Dann den Händler erneut auffordern die Mängel zu beseitigen. Du musst dem Händler Gelegenheit zur Nachbesserung geben, allerdings nicht unendlich.
Der ADAC hat eine kostenlose rechtliche Beratung. Die kannst Du in Anspruch nehmen.

Gruss Jakob

Habe gelesen das auch die Kosten in die Werkstatt der Verkäufer tragen muss. Wie sieht es da aus? Er möchte das Auto vorgeführt bekommen um dies zu analisieren. Jetzt bin ich aber Beruflich darauf angewiesen und nun?

Moin,

soweit ich weiss sind Folgekosten, also z.B. das Verbringen in die Werkstatt, aber auch Kosten für den öffentlichen Nahverkehr (weil ja Auto in der Werkstatt) nicht vom Verkäufer zu tragen.
Wobei das Verbringen in die Werkstatt auch unter §439 Abs.2 BGB fallen könnte. Allerdings schränkt der gleiche § in Abs.3 das Ganze wieder etwas ein. Hierzu solltest Du besser mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ die entsprechende Frage erneut stellen. Bitte dabei die FAQ:1129 beachten.

Gruss Jakob