Im Mai 2012 wurde unser Hyundai i30 mit LPG durch eine Hyundai Vertragswerkstatt repariert. Neue Ventile (Garantiekosten ca. 2800 Euro)+Inspektion des Auto´s
Danach ging der Wagen immer wieder aus (z.Bsp. beim Halten an einer roten Ampel). Wir reklamierten es tel. Im August 12 mußten wir zur Inspektion der Gasanlage. Es wurde nochmals neu justiert/eingestellt. Danach lief er besser. Ab Ende September wurde es immer schlimmer. Im November mussten wir wieder zur Inspektion und wir reklamierten den Fehler.
Nach 4 Tagen bekamen wir den Wagen zurück. Lt.Werkstatt i.O. Nach ca. 5 Tagen informierten wir die Werkstatt das er immernoch ausgeht.
Im Dezember12 war der Wagen 2 Wochen in Rep… Lt. Werkstatt i.O. (Es wurde eine neue Software für die Gasanlage aufgespielt)
Nach 2 Tagen informierten wir die Werkstatt, dass der Wagen immernoch ausgeht +plus zwei Fehler mehr aufgetreten sind.
Im Januar war der Wagen 3 Wochen weg, es wurden die Ventile der Gasanlage getauscht+neu einstellt.
Jetzt läuft er gut und geht nur noch ab und an aus.
Über die Kosten kann mir die Werkstatt keine Auskunft erteilen nur habe ich bedenken, dass es sich nicht um eine Garantieleistung der Hersteller Hyundai/Lovato handelt und wir auf den Kosten sitzen bleiben.
Meine Frage: Ich bin meines Erachtens der Pflicht der Beanstandung nachgekommen, tritt hier nicht die gesetzliche Gewährleistungspflicht (1 Jahr auf Reparatur) ein? (auch wenn es im Mai 2012 eine Garantiereparatur war)
Zusätzlich habe ich der Werkstatt die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt.
SORRY, dazu kann ich dir kaum eine ausreichende Auskunft geben, weil das leider nicht mein Fachgebiet ist ;(
Hallo,
wenn in der Garantiezeit eines Fahrzeuges eine Reparatur stattfindet welche der Kunde nicht bezahlen muß endet die Gewährleistung für diese Rep. mit dem Ende der Fahrzeuggarantie.
MfG
W.A.