Gewährleistungs/Garantieanspruch gegenüber NoName-Herstellern, die Quelle belieferten

Liebe/-r Experte/-in,
Haftet nun nach dem Ende vom Quelle Versandhaus der eigentliche Lieferant, der die Ware herstellt, gegenüber den Endkunden(die bei Quelle bestellt hatten)?
Fall: ein Lieferant von Quelle stellt Ware her, die absolut vergleichbar ist, also ein NoName-Produkt. Quelle gibt jetzt die Adressen Ihrer Lieferanten an die Endkunden, damit diese sich im Gewährleistungs- oder Garantiefall an den eigentlichen Lieferanten wenden können. So weit so gut.
Ist der NoName-Hersteller nun verpflichtet, den Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber den Endkunden zu entsprechen? Oder gilt das nur bei sogen. Markenware?
Danke für eure Antwort schon an dieser Stelle!
Ole

Hallo Ole,

der Hersteller der Ware muß die Gewährleistung übernehmen, egal ob Noname oder Marke.
Ausnahme sind die Eigenmarken von Quelle, da hier Quelle die Gewährleistungsansprüche übernimmt.

Gruss

Wolfgang

Halloo,

Haftet nun nach dem Ende vom Quelle Versandhaus der
eigentliche Lieferant, der die Ware herstellt, gegenüber den
Endkunden(die bei Quelle bestellt hatten)?

Nein. Mit dem Lieferanten besteht seitens des Verbrauchers kein Vertragsverhältnis, wodurch auch keine Gewährleistungsansprüche erwachsen.

Fall: ein Lieferant von Quelle stellt Ware her, die absolut
vergleichbar ist, also ein NoName-Produkt. Quelle gibt jetzt
die Adressen Ihrer Lieferanten an die Endkunden, damit diese
sich im Gewährleistungs- oder Garantiefall an den eigentlichen
Lieferanten wenden können. So weit so gut.

Moment. Gibt der Lieferant eine Garantie an den Endkunden, so hat der Endkunde dem Lieferanten gegenüber Ansprüche daraus. Ein Gewährleistungsanspruch besteht aber nicht (s.o.).

Ist der NoName-Hersteller nun verpflichtet, den
Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen gegenüber den
Endkunden zu entsprechen? Oder gilt das nur bei sogen.
Markenware?

Entscheidend ist, ob der Hersteller oder Lieferant dem Endkunden gegenüber eine Garantie einräumt und was die Bedingungen genau dazu sagen.

Gruß

S.J.

Hallo Ole,

meinem Kenntnisstand nach muß der Lieferant/Hersteller nur die gesetzliche Gewährleistung übernehmen, nicht aber die Garantie, die Quelle versprochen hat. Denn diese Garantiezusage kommt von Quelle und nicht vom Lieferanten/Hersteller.

MfG

Wolfgang

hallo,
zur gewährleistung verpflichtet, ist rein rechtlich der händler, gibt es den händler nicht mehr, kann man versuchen an den hersteller heran zu treten, wenn der transparent ist, im fall quelle etwas schwierig da z.b. privileg ja ein mantel für einen anderen hersteller war, und in direktem zusammenhang stand. grundsätzlich, ist es so das immer gewährleistung gegeben werden muss, ob markenhersteller oder no name marke !

lg

hallo ole,
sehr spezielle frage, aber die herstellergarantie grieft auf jeden fall, da der lieferant ja nicht mehr existent ist.
gruß candy**66