Gewährleistungsanspruch

Wie ist hier die Lage?

Händler(A) erwirbt eine Computerausstattung von Großhändler(B) für die Abwicklung seiner Büroarbeiten.
Nach ca. 1 1/2 Jahren geht ein Teil der Computeranlage (Tastatur)defekt. Der Hersteller© gibt zwar eine Garantie von 2 Jahren, verweist aber zwecks Abwicklung der Gewährleistung an Großhändler(B).
Großhändler(B) faselt was von „Beweisumkehr“, „…wobei vom Käufer bewiesen werden muss, dass der angemeldete Schaden schon bei Auslieferung auftrat. Dieser Beweis ist bisher nicht angetreten worden…“. Außerdem verlangt Großhändler(B) eine Bearbeitungsgebühr von €20,00, falls Händler(A) das defekte Gerät dennoch über ihn beim Hersteller reklamieren lassen möchte.
Welchen Anspruch und welche Rechte hat der Händler(A) in diesem Fall?
Was hat das mit der Beweisumkehr auf sich?
viele Grüße,
S.Bockelmann

Hallo, ich denke, dass A, B und C hier in keinster Weise die geregelten Gegeben- und Obliegenheiten im Geschäft zwischen Vollkaufleuten kennen, die Verbrauchergeschäften hinsichtlich der Rechte des Gebrauchers erheblich abweichen können.

Zunächst würde ich die AGBs des Lieferanten hernehmen, und, was der Hersteller für den Eintritt des Garantiefalls gedenkt zu unternehmen, oder zu unterlassen.

Dies alles dürfte dem fiktiven Gebraucher in Schriftform übereignet worden sein.

To.i

Hallo,
vielleicht sollte sich der Kunde erst mal die faq:1152 durchlesen. Dann kennt er den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Sache mit der Beweislastumkehr klärt sich dann auch gleich mit.

Vermutlich lässt er dann das Posting eins tiefer als leider unzutreffend einfach links liegen.

Und vermutlich entsorgt er dann ganz still seine Tastatur und kauft auf eigene Kosten eine neue.
Gruß
loderunner (ianal)

Hai!

Und vermutlich entsorgt er dann ganz still seine Tastatur und
kauft auf eigene Kosten eine neue.

Warum sollte er das tun?

Der UP schrieb:

Der Hersteller© gibt zwar eine Garantie von 2 Jahren

In diesem Fall wäre es selten dämlich die Tastatur zu entsorgen.

Der Plem

Dann sollte er erst mal klären ob es sich um Gewährleistung ode rum Garantie handelt.

Bei einer Garantie sollte er die Garantiebedingungen des Händlers erst mal studieren.

In Anbetracht der geschilderten Situation gehe auch ich eher von einer Gewährleistung aus.

Hallo,

Warum sollte er das tun?

Der UP schrieb:

Der Hersteller© gibt zwar eine Garantie von 2 Jahren

so so. Und was schließen wir daraus?

Handelt es sich um eine Beschaffenheits- oder eine Haltbarkeitsgarantie? Erstere ist nämlich nichts anderes als die Gewährleistung, nur dass der Garant der Anspruchsgegner ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__443.html

Gruß

S.J.

Hai!

Handelt es sich um eine Beschaffenheits- oder eine
Haltbarkeitsgarantie? Erstere ist nämlich nichts anderes als
die Gewährleistung, nur dass der Garant der Anspruchsgegner
ist.

Steht im UP Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie?

Was soll der Scheiß, wir können nur davon ausgehen was da steht
und alles andere dient doch nur dazu jemand anderem verzweifelt
wieder zu zeigen zu wollen das man so viel schlauer ist.

Der Plem

Hallo,

Und vermutlich entsorgt er dann ganz still seine Tastatur und
kauft auf eigene Kosten eine neue.

Warum sollte er das tun?
Der UP schrieb:

Der Hersteller© gibt zwar eine Garantie von 2 Jahren

Der UP hatte offensichtlich keinerlei Ahnung, dass Garantie und Gewährleistung was gänzlich verschiedenes ist. Dazu kommt die Reaktion seines ‚Gegenüber‘, der was von Beweislastumkehr murmelte. Was schließt Du daraus? Wirklich eine bestehende Garantie? Und das bei einer Tastatur eines Komplettgerätes, bei der die Tastatur in aller Regel ein NoName-Teil für 3,95€ ist?

Das wäre wirklich mal was ungewöhnliches. Und weil es ja doch dieser völlig unwahrscheinliche Fall sein könnte, schrieb ich auch noch ‚vermutlich‘. Wenn er verstanden hat, was Sache ist.

Alles klar?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Was soll der Scheiß, wir können nur davon ausgehen was da
steht

sorry. Wer hat denn hier vorschnell Rückschlüsse gezogen? Das warst Du. Ich habe eine Rückfrage gestellt, die für die Bewertung des Sachverhaltes absolut notwendig ist.

und alles andere dient doch nur dazu jemand anderem
verzweifelt
wieder zu zeigen zu wollen das man so viel schlauer ist.

Das ist natürlich auch eine Art und Weise auf berechtigte Kritik zu reagieren. Wenn Du sachlich korrekte Einwände in einem Expertenforum so auffasst, solltest Du Dir andere Diskussionsplattformen suchen.

Gruß

S.J.

Und das bei einer Tastatur eines Komplettgerätes,
bei der die Tastatur in aller Regel ein NoName-Teil für 3,95€
ist?

Hallo,
bei einer Tastatur für 3,95 wäre der Aufwand sicherlich nicht gerechtfertigt. Bei der betroffenen Tastatur handelt es sich um ein „Wirelsess Desktop“, also ein Set aus kabelloser Maus und Tastatur im Wert von über 50 Euro. Kaputt ist der USB Funkempfänger, was nicht nur die Tastatur, sonder auch die Maus „wertlos“ macht.
Ich bin begeistert über die vielen Reaktionen, hatte aber noch keine Zeit, diese auszuwerten. Vielen Dank & allen ein Frohes Osterfest!

vG S.Bockelmann

Dann sollte er erst mal klären ob es sich um Gewährleistung
ode rum Garantie handelt.

wäre der Unterschied klar, müsste nich das Forum konsultiert werden :wink:

Bei einer Garantie sollte er die Garantiebedingungen des
Händlers erst mal studieren.

…AGB’s wurden gestern per Mail angefordert, aber Händler reagiert seid Tagen schon nicht auf sachliche, nicht beleidigende Mails…

In Anbetracht der geschilderten Situation gehe auch ich eher
von einer Gewährleistung aus.

Der Hersteller sprach in seiner Mail zweifelsfrei von „Garantie“: Zitat aus seiner Antwort:

Die Garantiezeit ist je nach Produkt unterschiedlich. Auf Ihr B.Unlimited Rechargeable Wireless Desktop ist eine Garantiezeit von 2 Jahren hinterlegt.
Bitte wenden Sie sich bezüglich der 2-jährigen Gewährleistungsabwicklung an Ihren Händler/Großhändler.

Die Reaktion des Händler ist ebenfalls wortgenau als Zitat in der ersten Anfrage wiedergegeben.

Vielleicht hilft das für eine sachliche Beurteilung der Situation weiter
vG S.Bockelmann

Vermutlich lässt er dann das Posting eins tiefer als leider
unzutreffend einfach links liegen.

Du meinst meins? Wieso ist das unzutreffend?

fragt

To.i

PS: Verträge sind zum Vertragen da. Deshalb wird darin geregelt, was dem Vertragen notwendig ist.

Hai!

sorry. Wer hat denn hier vorschnell Rückschlüsse gezogen? Das
warst Du.

Nein ich habe gelesen was da steht und nichts dazu gedichtet.

Das ist natürlich auch eine Art und Weise auf berechtigte
Kritik zu reagieren.

Kritik wäre es gewesen wenn irgend eine Behauptung der Verbesserung
bedurft hätte und nicht wenn man sich was Neues ausdenkt.

Wenn Du sachlich korrekte Einwände

Deine Ansicht, ich fand da nichts sachliches dran.

in einem Expertenforum so auffasst, solltest Du Dir andere
Diskussionsplattformen suchen.

Sagt wer?

Der Plem

Hai!

Der UP hatte offensichtlich keinerlei Ahnung

Sagtest du mir nicht neulich wir sind hier bei wer weiss was und
nicht bei wer vermutet was? Warum gilt das nicht mehr?

die Reaktion seines ‚Gegenüber‘, der was von Beweislastumkehr

Das war der Händler und er erwähnte es zu recht.

Das wäre wirklich mal was ungewöhnliches.

Du hast nicht viel Ahnung vom Handel CE (Consumer Elektronik) oder?
Es ist mittlerweile üblich von den Herstellern eine zweijährige
Garantie zu geben. Dies dient dazu den millionen von
Online-Händlern das Risiko der Gewährleistung zu nehmen.
Auch Hersteller müssen heute schauen wo sie bleiben. Als sozusagen
Gentlemen Agreement übernimmt dafür der Händler jegliche Abwicklung
da der Chinese keinerlei Logistik hier hat.

Mit diesen Kenntnissen das Ursprungspost nochmal gelesen könnte man
glauben das auch auch hier so ist.
Der Hersteller gibt 2 jahre Garantie und der Händler soll abwickeln.
Nur leider spielt hier der Händler wohl nicht mit und der Ausgang
der Sache ist fraglich, denn obwohl ein Recht besteht versuche mal
einen Garantieanspruch gegen einen Chinesen durchzusetzen.

Der Plem

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Kritik wäre es gewesen wenn irgend eine Behauptung der
Verbesserung
bedurft hätte und nicht wenn man sich was Neues ausdenkt.

Du redest pauschal von Garantie, ohne zwischen Haltbarkeits- und Beschaffenheitsgarantie zu unterscheiden. Mein Einwand hat nichts mit „neues ausdenken“ zu tun, sondern mit „zu Ende denken“

Wenn Du sachlich korrekte Einwände

Deine Ansicht, ich fand da nichts sachliches dran.

Nun ja. Es ist genau genommen so sachlich wie das zugrunde liegende BGB.

in einem Expertenforum so auffasst, solltest Du Dir andere
Diskussionsplattformen suchen.

Sagt wer?

Ich.

S.J.

Mutmaßungen ohne Ende
Hallo,

Du hast nicht viel Ahnung vom Handel CE (Consumer Elektronik)
oder?

ist für die Beantwortung von Rechtsfragen wohl nicht nötig.

Es ist mittlerweile üblich von den Herstellern eine

Was üblich ist, ist hier völlig irrelevant. Wir wissen nämlich nicht, ob das Übliche (was ich hier einfach auch mal bestreite) hier eine Ausnahme macht oder zutrifft.

zweijährige
Garantie zu geben. Dies dient dazu den millionen von
Online-Händlern das Risiko der Gewährleistung zu nehmen.

Millionen von Online Händlern??? Übertreiben wir da nicht ein wenig???

Zudem outet sich jeder, der so eine Argumentation anführt, dass nämlich eine Garantie ein vermeintliches Risiko der Gewährleistung kompensiere, dass er immer noch nicht den Unterschied verstanden hat.

Auch Hersteller müssen heute schauen wo sie bleiben. Als
sozusagen
Gentlemen Agreement übernimmt dafür der Händler jegliche
Abwicklung
da der Chinese keinerlei Logistik hier hat.

Welcher Chinese?

Mit diesen Kenntnissen das Ursprungspost nochmal gelesen
könnte man
glauben das auch auch hier so ist.

Könnte man glauben. Die Worte „könnte“ und „Glauben“ haben bei der Klärung rechtlicher Sachverhalte aber wenig zu suchen.

Der Hersteller gibt 2 jahre Garantie und der Händler soll
abwickeln.
Nur leider spielt hier der Händler wohl nicht mit und der
Ausgang
der Sache ist fraglich, denn obwohl ein Recht besteht versuche

Das mutmaßt Du jetzt einfach mal ohne die Bedingungen zu kennen.

mal
einen Garantieanspruch gegen einen Chinesen durchzusetzen.

Schon wieder dieser Chinese. Wo kommt der denn bloß her? Ich konnte im UP nichts von einem Chinesen lesen…

Du verstehst es wirklich, aus einer abstrakten Geschichte so viele Fakten und Eigenerfahrungen hinzuzufügen, bis Du zu vermeintlichen Lösung kommst.

Dass das ganze sich im B2B Handel abgespielt hat, berücksichtigst Du dabei allerdings überhaupt nicht.

Vielleicht solltest einfach mal, wie in einer Hausaufgabe, erklären, warum wer gegen wen welche Ansprüche hat. Da wirst Du relativ schnell merken, dass sich diese Frage aufgrund der vorliegenden Fakten nicht beantworten lässt.

Und lieber keine Antwort, als eine durchweg falsche.

Gruß

S.J.

Hallo,

Händler A sollte froh sein, daß er auf diese billige Art und Weise den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und den Unterschied zwischen den Rechten von privaten und gewerblichen Käufern kennenlernt. So manch ein Händler hat für diese Erkenntnisse schon tausende von Euros Lehrgeld bezahlt und möglicherweise auch noch Anwaltsgebühren ausgegeben. 50 € sind echt geschenkt!

Gruß Ebi

Hai!

Sagt wer?

Ich.

Da bin ich ja froh, ich dachte schon wär wichtig.

Der Plem

Hai!

Du hast nicht viel Ahnung vom Handel CE (Consumer Elektronik)
oder?

ist für die Beantwortung von Rechtsfragen wohl nicht nötig.

Doch wenn man soviel mutmaßt hilft das schon mal sehr nicht ganz die
Spur zu verlieren.

Millionen von Online Händlern??? Übertreiben wir da nicht ein
wenig???

Siehst du das meinte ich, wenn man sich über solche Dinge aufregt
dann weiß man wohl nicht weiter.

Der Plem