Mutmaßungen ohne Ende
Hallo,
Du hast nicht viel Ahnung vom Handel CE (Consumer Elektronik)
oder?
ist für die Beantwortung von Rechtsfragen wohl nicht nötig.
Es ist mittlerweile üblich von den Herstellern eine
Was üblich ist, ist hier völlig irrelevant. Wir wissen nämlich nicht, ob das Übliche (was ich hier einfach auch mal bestreite) hier eine Ausnahme macht oder zutrifft.
zweijährige
Garantie zu geben. Dies dient dazu den millionen von
Online-Händlern das Risiko der Gewährleistung zu nehmen.
Millionen von Online Händlern??? Übertreiben wir da nicht ein wenig???
Zudem outet sich jeder, der so eine Argumentation anführt, dass nämlich eine Garantie ein vermeintliches Risiko der Gewährleistung kompensiere, dass er immer noch nicht den Unterschied verstanden hat.
Auch Hersteller müssen heute schauen wo sie bleiben. Als
sozusagen
Gentlemen Agreement übernimmt dafür der Händler jegliche
Abwicklung
da der Chinese keinerlei Logistik hier hat.
Welcher Chinese?
Mit diesen Kenntnissen das Ursprungspost nochmal gelesen
könnte man
glauben das auch auch hier so ist.
Könnte man glauben. Die Worte „könnte“ und „Glauben“ haben bei der Klärung rechtlicher Sachverhalte aber wenig zu suchen.
Der Hersteller gibt 2 jahre Garantie und der Händler soll
abwickeln.
Nur leider spielt hier der Händler wohl nicht mit und der
Ausgang
der Sache ist fraglich, denn obwohl ein Recht besteht versuche
Das mutmaßt Du jetzt einfach mal ohne die Bedingungen zu kennen.
mal
einen Garantieanspruch gegen einen Chinesen durchzusetzen.
Schon wieder dieser Chinese. Wo kommt der denn bloß her? Ich konnte im UP nichts von einem Chinesen lesen…
Du verstehst es wirklich, aus einer abstrakten Geschichte so viele Fakten und Eigenerfahrungen hinzuzufügen, bis Du zu vermeintlichen Lösung kommst.
Dass das ganze sich im B2B Handel abgespielt hat, berücksichtigst Du dabei allerdings überhaupt nicht.
Vielleicht solltest einfach mal, wie in einer Hausaufgabe, erklären, warum wer gegen wen welche Ansprüche hat. Da wirst Du relativ schnell merken, dass sich diese Frage aufgrund der vorliegenden Fakten nicht beantworten lässt.
Und lieber keine Antwort, als eine durchweg falsche.
Gruß
S.J.