Gewährleistungsanspruch bei Folgeschaden

Hallo zusammen,

meine Frage ein Produkt zu besseren Verdeutlichung ein Beispiel(ein Kinderwagen) hat einen Materialbruch (wichtiges austauschbares Kunsstoffteil an der verstellbaren Schiebestange). Das Ersatzteil wird erst nach einem Vierteljahr letztendlich geliefert. Der Kinderwagen wurde in der Zwischenzeit weiter benutzt - mit defektem Kunsstoffteil - dadurch hat sich der Kinderwagen mehr und mehr verbogen. Nach einem weiteren halben Jahr kommt ein weiteres unabhängiges Ärgernis hinzu und man hat die Schnauze voll. Kann wie beschrieben nach mehreren Monaten danach noch Rechte bzgl. verbogener Rahmen des Kinderwagen(Nacherfüllung/ kostenlose Reparatur) geltend gemacht werden gegen den Verkäufer. Zeitraum alles innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung außerhalb der Garantiezeit.

hallo.

Der Kinderwagen wurde in
der Zwischenzeit weiter benutzt - mit defektem Kunsstoffteil -
dadurch hat sich der Kinderwagen mehr und mehr verbogen.

bitte??? hat der kunde auf schadenersatz spekuliert, wenn dem kind was passiert, oder wie?

Nach
einem weiteren halben Jahr kommt ein weiteres unabhängiges
Ärgernis hinzu und man hat die Schnauze voll. Kann wie
beschrieben nach mehreren Monaten danach noch Rechte bzgl.
verbogener Rahmen des Kinderwagen(Nacherfüllung/ kostenlose
Reparatur) geltend gemacht werden gegen den Verkäufer.

der verbogene rahmen ist mindestens durch die fahrlässigkeit des käufers entstanden. hieraus gewährleistungsansprüche abzuleiten dürfte schwierig sein.

gruß

michael