Hallo zusammen,
meine Frage ein Produkt zu besseren Verdeutlichung ein Beispiel(ein Kinderwagen) hat einen Materialbruch (wichtiges austauschbares Kunsstoffteil an der verstellbaren Schiebestange). Das Ersatzteil wird erst nach einem Vierteljahr letztendlich geliefert. Der Kinderwagen wurde in der Zwischenzeit weiter benutzt - mit defektem Kunsstoffteil - dadurch hat sich der Kinderwagen mehr und mehr verbogen. Nach einem weiteren halben Jahr kommt ein weiteres unabhängiges Ärgernis hinzu und man hat die Schnauze voll. Kann wie beschrieben nach mehreren Monaten danach noch Rechte bzgl. verbogener Rahmen des Kinderwagen(Nacherfüllung/ kostenlose Reparatur) geltend gemacht werden gegen den Verkäufer. Zeitraum alles innerhalb der 2 jährigen Gewährleistung außerhalb der Garantiezeit.