Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtagenkauf

Halo, habe mir vor ca. 2Wochen einen Gebracuhten gekauft mit Garantie.

Nun ist mir beim wischen im Innenraum eine Art Haut auf dem Handschuhfach abgeblättert.Sieht ganz übel aus. Der Fachmann meinte, da sei wohl schonmal lackiert worden, deswegen ist das beim wischen so abgepellt.

Der namenhafte Händler will das Handschuhfach nicht tauschen.

Ist das rechtens?

Sorry, aber das ist so speziell, dass ich dazu keine Stellung nehmen kann. Wenn Sie eine Advocard haben, oder eine andere Versicherung, sollten Sie dort nachfragen.
MfG

hallo,suryoyo65,da kann ich leider nicht helfen,Grüße

hallo,

also das hängt ja vom konkreten kaufvertrag ab, den ihr geschlossen habt.
wenn da so ne klausel enthalten ist von wegen „mängel, die durch den vorherigen gebrauch, durch verschleiß entstanden sind, sind von der garantie ausgenommen“, dann kann man da wohl nix machen (hatte vor kurzem so einen fall).

also den vertrag gut studieren und sehen, was man zu seinen gunsten als argument vorbringen könnte…

viel erfolg!

hallo

nun soweit ich weiss kannst du dein auto …(ich shätze mal es geht um ein auto :wink: )
6 monate nach dem kauf dem händler zurückgeben wegen versteckten mängel… allerdings ob er nur den schaden reparieren soll bezweifle ich…
also von vertrag zurücktreten und weg mit dem ganzen auto bevor was neues aufgetaucht ist :wink:

gruss Slavik

Hi, sorry aber da denke ich entweder Anwalt über eine RS Vers. oder bei ADAC Mitgliedschaft mal da anrufen. mfg cme

Der Garagist meines Vertrauens sagt mir dazu folgendes: „es kommt darauf an was er für eine garantie hat und wie alt das Fz ist, solche sachen sind eigentlich keine Garantie wie zb. beulen und lackschäden.“
Herzliche Grüsse
Otti