Gewährleistungsanspruch beim Gebrauchtagenkauf

Halo, habe mir vor ca. 2Wochen einen Gebracuhten gekauft mit Garantie.

Nun ist mir beim wischen im Innenraum eine Art Haut auf dem Handschuhfach abgeblättert.Sieht ganz übel aus. Der Fachmann meinte, da sei wohl schonmal lackiert worden, deswegen ist das beim wischen so abgepellt.

Der namenhafte Händler will das Handschuhfach nicht tauschen.

Ist das rechtens?

Halo, habe mir vor ca. 2Wochen einen Gebracuhten gekauft mit
Garantie.

Also mit Garantie UND Sachmängelhaftung?

Nun ist mir beim wischen im Innenraum eine Art Haut auf dem
Handschuhfach abgeblättert.Sieht ganz übel aus. Der Fachmann
meinte, da sei wohl schonmal lackiert worden, deswegen ist das
beim wischen so abgepellt.

Der Fachmann kennt aber „Softlack“?

Danach hört sich das nämlich an, da wurde eher nicht nachlackiert, sondern evtl. mit falschen Mittelchen gereinigt.

Der namenhafte Händler will das Handschuhfach nicht tauschen.

Ist das rechtens?

Wie immer:

  1. Beweisen, dass das ein Mangel ist.

  2. Beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

  3. entfällt innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf.

Bei einer Garantie muss man deren Bedingungen lesen.