Gewährleistungsanspruch / Herstellergarantie

Einen wunderschönen guten Abend an alle :smile:

Folgende Frage/Problem:
Ich habe vor 6 Monaten bei einem sehr Namenhaften Onlinehändler ein Smartphone gekauft und zahle dieses in Raten ab.
Demzufolge bin ich nicht Eigentümer der Ware, sondern nur der Besitzer.
Nun ist an dem Gerät ein erheblicher Defekt aufgetreten und der Händler verweigert die Gewährleistung, mit der Begründung, es müsse erst der volle Kaufpreis bezahlt sein, dann könne das Gerät auch repariert werden.
Zusätzlich wurde vor 6 Monaten eine extra Versicherung gegen Diebstahl und alles was es gibt für das Smartphone abgeschlossen, die Versicherung fühlt sich für die Reparatur aber auch nicht zuständig, da es sich um einen Herstellerfehler (defekt) handelt.

Nun zu meiner Frage, MUSS der Hersteller des Smartphones die Reparatur übernehmen?
Bzw. was würde geschehen, wenn ich das Gerät an den Händler zurück schicke und nicht weiter zahle?

Freundliche Grüße :smile:

Hallo,

wenn der Hersteller eine Ratenzahlung anbietet, hat er dennoch die gesetzlichen Garantien zu erbringen, denn diese sind nicht bei einer Finanzierung der Ware ausgeschlossen.

Wenn die Ware zurückgeschickt und gleichzeitig die Ratenzahlungen eingestellt werden, wird ggf. der „Kredit/Finanzierung“ gekündigt, was negative Eintragungen in der Schufa nach sich ziehen wird und der Händler wird dann vermutlich, falls in der Finanzierung in den AGB’s vereinbart, die Forderung auch über eine Lohn-Gehaltsabtretung versuchen zu realisieren.

Das ist eine denkbar schlechte Alternative,

si