Gewährleistungsanspruch? Loses Notebookscharnier

Hi

Fällt ein sich nach 1,5 Jahren (ab Kaufdatum) lösendes Scharnier am Notebook auch unter die gesetzliche 2-jährige Gewährleistung?
Das Notebook wurde keinen starken mechanischen Belastungen ausgesetzt, also nur zu Hause benutzt und immer pfleglich behandelt. Das sich dabei dann nach nur 1,5 Jahren ein Scharnier des Deckels mehr und mehr löst ist doch nicht normal. Da auch die Abdeckungen des Gehäuses immer klappriger werden, liegt das doch eher an einer mangelhaften Konstruktion seitens des Herstellers (L****o).
Hat man in so einem Fall Anspruch auf eine kostenlose Reparatur?

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen
E. Atalan

Hallo,

Fällt ein sich nach 1,5 Jahren (ab Kaufdatum) lösendes
Scharnier am Notebook auch unter die gesetzliche 2-jährige
Gewährleistung?

wenn der Käufer beweisen kann, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war: Ja. Sonst nicht.

Sinn der Gewährleistung ist, dass die Sache frei von Mängeln übergeben wird, nicht, dass sie eine bestimmte Zeit zu „halten“ hat.

Gruß

S.J.

wenn der Käufer beweisen kann, dass der Mangel bereits bei
Kauf vorhanden war: Ja. Sonst nicht.

Wie kann der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war?
Sollte er den Online-Händler direkt mit „Konstruktionsmangel des Notebook-Herstellers“ konfrontieren oder eher freundlich auf die Kulanz eines knapp kalkulierenden Online-Händlers hoffen?

Sinn der Gewährleistung ist, dass die Sache frei von Mängeln
übergeben wird, nicht, dass sie eine bestimmte Zeit zu
„halten“ hat.

Garantie und Gewährleistung verwechselt man gerne.

Mit freundlichen Grüßen
E. Atalan

Hallo,

Wie kann der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Kauf
vorhanden war?

im Zweifelsfall wird ein Sachverständigengutachten erforderlich sein.

Sollte er den Online-Händler direkt mit „Konstruktionsmangel
des Notebook-Herstellers“ konfrontieren oder eher freundlich
auf die Kulanz eines knapp kalkulierenden Online-Händlers
hoffen?

Konfrontieren kann er den Händler mit allem möglichen. Um seine Ansprüche durchzusetzen, muss er aber den Beweis antreten. Auf Kulanz hoffen ist immer gut.

Entscheidend ist eben nicht, was der Käufer meint oder glaubt, sondern, was er zweifelsfrei beweisen kann. Als Verkäufer würde ich natürlich die Argumentation führen, wie etwas, was so lange problemlos funktioniert hat, schon bei Übergabe mangelhaft gewesen sein kann.

Dinge gehen nun Mal kaputt und Hersteller und Verkäufer sind nicht für alles verantwortlich zu machen. Dann muss man den Defekt auch mal kostenpflichtig reparieren lassen.

Gruß

S.J.

Konfrontieren kann er den Händler mit allem möglichen. Um
seine Ansprüche durchzusetzen, muss er aber den Beweis
antreten. Auf Kulanz hoffen ist immer gut.

Was ist von Drohungen wie „wenn keine Kulanz möglich, dann zukünftiger Computer-Kauf bei anderem Shop“ zu halten?

Entscheidend ist eben nicht, was der Käufer meint oder glaubt,
sondern, was er zweifelsfrei beweisen kann. Als Verkäufer
würde ich natürlich die Argumentation führen, wie etwas, was
so lange problemlos funktioniert hat, schon bei Übergabe
mangelhaft gewesen sein kann.

Gelten 1,5 Jahre problemfreier Betrieb im IT-Bereich bereits als ‚lange Zeit‘?

Mit freundlichen Grüßen
E. Atalan

Hallo,

Was ist von Drohungen wie „wenn keine Kulanz möglich, dann
zukünftiger Computer-Kauf bei anderem Shop“ zu halten?

von Drohungen halte ich überhaupt nichts.

Gelten 1,5 Jahre problemfreier Betrieb im IT-Bereich bereits
als ‚lange Zeit‘?

Das ist doch völlig irrelevant. Die Frage ist, wie etwas, was 1,5 Jahre problemlos funktioniert hat, seit diesen 1,5 Jahren bereits von Anfang an mangelhaft gewesen sein soll.

Gruß

S.J.

Das ist doch völlig irrelevant. Die Frage ist, wie etwas, was
1,5 Jahre problemlos funktioniert hat, seit diesen 1,5 Jahren
bereits von Anfang an mangelhaft gewesen sein soll.

Genauso wie etwas das nach 5,5 Monaten problemlosen Betrieb plötzlich eine Macke aufweist. Das „Wie ist das möglich?“ wäre für die Beteiligten in so einem Fall auch zweitrangig.

Mit freundlichen Grüßen
E. Atalan

Genauso wie etwas das nach 5,5 Monaten problemlosen Betrieb
plötzlich eine Macke aufweist.

„Genauso“ könnte das aber auch erst nach 5,5 Jahren passieren. Jetzt könnten sich Kunde und Verkäufer natürlich in jedem einzelnen Schadensfall vor Gericht darum streiten, ab wann der Gefahrenübergang vom Verkäufer oder Hersteller zum Kunden eintritt. Das hat der Gesetzgeber aber nicht gewollt und darum Fristen eingeführt.

Leider war dem Gesetzgeber dein Scharnierfall damals nicht bekannt, sonst wäre die Gewährleistungsregelung sicher anders ausgefallen. Du könntest dich mit der Sache an den Bundestagsabgeordneten deines Wahlkreises wenden, die sind immer froh um solch medienwirksame Aufreger.

SCNR

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