Hallo,
ich habe vor einem halben Jahr einen Kopfhörer (ca. 50,-- €) im Mediamarkt gekauft. Plötzlich hat das gute Stück seinen Geist aufgegeben. Mit Erschrecken mußte ich feststellen, daß ich die Quittung für den Kopfhörer nicht mehr finden kann.
Habe ich eine Chance, den Gewährleistungsanspruch auch ohne die Kaufquittung durchzusetzen? Ich meine, irgendwo mal gelesen zu haben, daß auch ohne Kaufquittung die Gewährleistungsansprüche bestehen und durchsetzbar sind, finde aber die Quelle nicht mehr wieder… Bin für jeden Tipp dankbar!
Eine klassische Frage fürs Brett „Allgemeine Rechtsfragen“.
Zunächst mal besteht ein Anspruch natürlich unabhängig davon, ob man ihn beweisen kann. Entweder ein Anspruch besteht oder nicht - mit Beweisfragen hat das soweit nichts zu tun.
Wenn der Kopfhörer erst nach einem halben Jahr kaputt gegangen ist, besteht schon kein Anspruch aus Gewährleistung. Denn dieser Anspruch besteht nur, wenn die Kaufsache bei Gefahrenübergang einen Sachmangel hat. Und das bedeutet: bei Übergabe der Sache.
Zwar gibt es im ersten halben Jahr eine Beweislastumkehr zu Lasten des Verkäufers; das heißt, es wird unterstellt, dass der Defekt von Anfang an vorlag, soweit nicht der Verkäufer etwas anderes beweisen kann. Aber hier sieht es ja so aus, als sei das halbe Jahr schon abgelaufen.
Was den Kaufbeleg angeht: Dass du die Sache beim Mediamarkt gekauft haben musst, wirst schon beweisen können. Nicht zwingend mit einem Kassenbeleg, wenn du einen anderen Beweis hast. Aber hast du den? Viele Möglichkeiten scheint’s mir da nicht zu geben.
Wenn du es nicht beweisen kannst, kannst du auch den Anspruch nicht durchsetzen. Das wäre ja was, wenn du einfach nur behaupten müsstest, die Sache bei X gekauft haben und X muss dann haften.
Levay