Liebe Experten,
mal angenommen, jemand kauft sich einen großen, schweren Motor bei einem Autoverwerter. Weiterhin angenommen, lt. dessen AGB beträgt die Gewährleistungsfrist dafür 12 Monate mit dem pauschalen Hinweis darauf, daß es sich um gebrauchte Teile handelt. Dazu beseitigt der Verkäufer die Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Jetzt einmal angenommen, nach 4 Monaten tritt tatsächlich ein Mangel auf. Da ergäben sich zwei Fragen:
-
Könnte der Verkäufer die Meinung vertreten, der Mangel ist eine defekte Dichtung, damit ein Verschleißteil, und damit kein Fall für die Gewährleistung, obwohl von Ausnahmen in den AGB nichts geschrieben steht?
-
Könnte der Verkäufer verlangen, daß das mangelbehaftete Objekt auf Kosten der Käufers für insgesamt ca. 250,00 EUR Transportkosten zum Verkäufer hin- und zurückgesendet wird, wenn eine qualifizierte Fachwerkstatt am Ort des Käufers für 150,00 EUR die Reparatur vornehmen könnte und würde?
Ja, ist alles hypothetisch, aber eine eindeutige Antwort ließe sich in den AGB hierzu speziell nicht finden, nicht für mich.
Welche Ansprüche könnte der Käufer stellen?
Ein Versenden hin- und her würde zusätzlich bedeuten:
- Aus- und Einbau des Motors mind. 550,- EUR, wobei das bei einer Reparatur vor Ort nicht nötig wäre,
- Verpackung des Motors zum Versand (Aufwand EUR ???)
- Ausfallzeit des Fahrzeuges.
ODER:
Abgabe des kompletten Fahrzeuges zur Reparatur beim Verkäufer mit 600 km Fahrtstrecke insgesamt plus Zeitdauer der Reparatur als Wartezeit.
Danke fürs Grübeln.
