Gewährleistungsanspruch

Hallo,

nehmen wir mal an, dass Mr.X ein Produnkt Graka gekauft hat. Der Händler Y hat ein paar Monate dannach sein Geschäft aufgegeben. Nun will sich Mr.X, weil sein Produkt Graka kaputt gegangen ist, an den Hersteller C wenden. Hat der Käufer X noch einen anspruch auf Gewährleistung bzw. hat der Käufer X ein Recht auf eine kostenplichtige reparatur? Oder kann der Hersteller C sagen, es bestände nur eine Gewährleistung und Garantie zwischen ihm und den Händler Y.

Mfg,

Hallo,
FAQ:1152.
Garantie besteht zwischen Garantiegeber (normalerweise Hersteller) und Garantienehmer (normalerweise Kunde), sofern es einen Garantievertrag gibt. In diesem Falle gibt es Garantiebedingungen, die auch schriftlich beim Kauf mitgeliefert wurden. Schau da ggf. mal rein. Wenn der Kunde Pech hat, verfällt mit Insolvenz des Händlers sogar die Garantie (wenn das so in den Garantiebedingungen steht).

Gewährleistung gibt es nur zwischen Händler und Kunde, da hat der Hersteller nichts mit zu tun. Und deshalb hat der Kunde hier schlicht Pech gehabt. Die einzige Möglichkeit wäre, dem ggf. vorhandenen Insolvenzverwalter gegenüber die Forderung geltend zu machen. Aber: wo nichts zu holen ist…

Gruß
loderunner (ianal)