Ullrich hat sich in einem Schuhgeschäft im Einzelhandel ein Paar Herren-Halbschuhe (passend für die Übergangszeit) aus Ober-/Unterleder zum Preis von 59,95 EUR gekauft.
Nach zwei Tagen hat er diese Schuhe das erste mal im Regen für ½ Stunde getragen. Schon im Gehen bemerkte er, dass die Füße nass wurden. Zu hause waren beide Füße nass und die Schuhe am nächsten Tag innen noch nicht einmal trocken.
Gleich am darauf folgenden Tag, also drei Tage nach Kauf, brachte er die Schuhe aus diesem Grunde in die Verkaufsstelle zurück, trug die Reklamation vor und verlangte den vollen Kaufpreis zurück.
Das hat er ja in seinem ganzen Leben noch nicht erlebt, dass neue Schuhe Wasser ziehen.
Die Chefin der Verkaufsstelle sagte, es handele sich um „Rieker-Schuhe“ - die seien eben nicht geklebt, nur genäht und es steht ja auch nicht drauf, dass sie wasserdicht sind. Ein Umtausch oder Kaufwandlung komme nicht infrage, die Schuhe sind nun auch benutzt worden. Den Kaufpreis würde sie nicht zurück erstatten, da sie das Geld auch vom Hersteller nicht wieder bekommen würde. Sie könne die Schuhe zwar einschicken, aber der Kunde wird nur ein Schreiben der Fa. Rieker erhalten.
Natürlich war Ullrich darüber sehr verärgert. Noch am gleichen Tag wandte er sich schriftlich an das Schuhhaus, in dem er den Vorgang noch einmal schilderte und forderte erneut die Rückzahlung des Kaufpreises.
Eine Kopie dieses Schreibens und den Grund der Reklamation sandte er per E-Mail auch an den Vertrieb Rieker, die auf Ihrem Internet-Portal weltweit führende „Antistress-Schuhe“ anbieten. Von dort kam ziemlich umgehend eine Antwort mit folgendem Wortlaut:
„Bei Ihren Schuhen handelt es sich wohl um einen Artikel der so genannten Anflechter-Machart. Bei dieser Machart wird das Obermaterial direkt an die Laufsohle geflochten bzw. genäht, wie deutlich an der sichtbaren Naht zu erkennen ist. Hierzu sind selbstverständlich Löcher in der Laufsohle wie auch im Obermaterial erforderlich, durch die das Garn hindurchgeführt werden kann. Aus diesem Grunde können Schuhe dieser Machart nie den Anspruch erheben, wasserdicht oder wasserabweisend zu sein, da dies aus technischer Sicht gar nicht möglich ist.
Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich unsere Rieker-Tex-Artikel, die aufgrund der Rieker-Tex-Membrane absolut feuchtigkeitsbeständig sind.
Bei Ihrem Paar können Sie den Nässeschutz lediglich durch die Behandlung der Sohlennaht mit Lederfett oder -wachs verbessern.“
Diese Antwort konnte Ullrich natürlich keinesfalls zufrieden stellen, zumal kein Wort über die Anerkennung der Reklamation oder einer Kulanzregelung erwähnt wurde. Selbstverständlich wird er die Schuhe nicht zurück nehmen.
Es gibt doch sicher gesetzliche Regelungen für Gewährleistungsansprüche und -pflichten? Wie sieht es in diesem Fall aus?
Sollte Ullrich einen Rechtsanwalt einschalten, um sein Geld zurück zu bekommen?
Danke für eine hilfreiche Antwort.