Guten Morgen
In letzter Zeit fallen mir immer öfter Angebote von Gebrauchtgeräten
oder auch Fahrzeugen auf, welche von Gewerblichen Händlern angeboten werden,die einen Gewährleistungsausschluß in Ihre Verträge schreiben.
(Verkauf Gewerblicher Händler an Privatperson )
Wenn mich nicht alles täuscht, geht das doch nicht.
(Privat an Privat geht, das ist mir klar).
Wenn mir so ein Vertrag unter käme,und unterschriebe, mit einem Gewährleistungsausschluß,und es völlig klar währe, das ich Privat kaufe,was würde ich dann tun können, um den Händler doch in die Pflicht zu nehmen.
In letzter Zeit fallen mir immer öfter Angebote von
Gebrauchtgeräten
oder auch Fahrzeugen auf, welche von Gewerblichen Händlern
angeboten werden,die einen Gewährleistungsausschluß in Ihre
Verträge schreiben.
(Verkauf Gewerblicher Händler an Privatperson )
das sehe ich eigentlich nur äußerst selten.
Wenn mich nicht alles täuscht, geht das doch nicht.
(Privat an Privat geht, das ist mir klar).
Du täuschst Dich nicht. Verbrauchern gegenüber darf die Sachmängelhaftung bei gebrauchten Sachen max. auf 12 Monate verkürzt werden.
Wenn mir so ein Vertrag unter käme,und unterschriebe, mit
einem Gewährleistungsausschluß,und es völlig klar währe, das
ich Privat kaufe,was würde ich dann tun können, um den Händler
doch in die Pflicht zu nehmen.
Wichtig ist zunächst, dass bei einem nicht wirksamen Ausschluss die volle Gewährleistung von 24 Monaten gilt. Ggf. müsste man den Anspruch gerichtlich geltend machen. Also den Weg gehen, der immer zu gehen ist, wenn sich jemand weigert.
Am besten aber gar nicht erst bei solchen Kandidaten kaufen, denn Ärger ist da ja schon vorprogrammiert.
Gerade bei „akte 2010“ auf sat1 ähnlichen Fall gesehen: gewerblicher Autoverkäufer lies sich extra eine Gewährleistungsauschlußklausel (schönes Wort fürs „Glücksrad“) unterschreiben und junge Familie muss jetzt nach Motorschaden klagen, obwohl diese Klausel unwirksam ist.
Aber so ist es eben: „Recht haben“ und „Recht kriegen“ sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe - auch wenn man „Anwalt’s Liebling“ ist…
Danke
Hallo Vielen Dank.
So hatte ich es mir gedacht.
Ich war in letzter Zeit auf der Suche nach einem Traktor/ Kleintraktor.
Da standen in den Anzeigen witzige Konstellationen.
Z.B
„Verkauf nur an Händler.Wenn sie Privatmann sind, erklären sie für einen
Händler zu kaufen“ usw.
Da ist natürlich völlig klar das da privat gekauft wird.
Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Formulierung Bestand hat, wenn es drauf an kommt.
AH, die weltbekannte Rechtsberatungssendung mit lauter realen, gut recherchierten Fällen.
gewerblicher Autoverkäufer lies sich extra eine
Gewährleistungsauschlußklausel (schönes Wort fürs „Glücksrad“)
unterschreiben und junge Familie muss jetzt nach Motorschaden
klagen, obwohl diese Klausel unwirksam ist.
Sicher muss man dann klagen. Was sonst stellst Du Dir denn vor? Dass jeder das Recht in seine eigene Hand nimmt? Oder so eine Art Sheriff, der gleichzeitig auch noch Richter und Vollstrecker ist? Was ein Rechtsstaat ist, ist Dir nicht bekannt?
Aber so ist es eben: „Recht haben“ und „Recht kriegen“ sind
zwei völlig verschiedene Paar Schuhe - auch wenn man „Anwalt’s
Liebling“ ist…