Gewährleistungsausschluß möglich ?

Hallo,

der selbständig gewerblich tätige Käufer K hat unter Angabe seiner Geschäftsadresse als Rechnungsanschrift bei einem Händler ein gebrauchtes Notebook zur Verwendung in seinem Betrieb gekauft. Dieses fiel nach ca. 5 Monaten aus, K suchte sich, um das Gerät beim Käufer zu reklamieren die Verkaufsrechnung heraus und fand zu seinem Erstaunen (leider zu spät!) dort den Passus „Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne von §13 BGB sind, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen“.

Kann der Verkäufer so sämtliche gegen Ihn gerichteten Ansprüche von sich weisen, wenn ja, greift diese Klausel im vorliegenden Fall überhaupt (z.B. hat K das Gerät nicht zum Wiederverkauf, sondern zur eigenen Verwendung erworben). Oder gilt diese Klausel als rechtswidrig und somit nichtig?

Ich würde hier ganz woanders ansetzen:

Ein Gewährleistungsausschluss ist grundsätzlich möglich (Umkehrschluss etwa aus § 444 BGB). Aber er kann natürlich nicht einseitig erfolgen, sondern muss vereinbart werden. Was auf einer Rechnung steht, ist also völlig unerheblich. Relevant ist nur, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde.

Levay