Gewährleistungsausschluss

Hallo,

Ich habe also verstanden: Mittels einer Individualabrede ist
der Ausschluß der Sachmängelhaftung beim Werkvertrag generell
möglich. Nicht jedoch über Klauseln in AGBs oder so. Richtig
verstanden?

Ja, genau so ist es. Was den Werkvertrag betrifft gibt es auch keine Unterschiede zwischen Verbraucher und Unternehmer.

Gruß

S.J.